Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Stadtrat empfiehlt CO2-Gesetz zur Annahme

06.04.2021
Am 13. Juni 2021 wird die Schweizer Stimmbevölkerung über die Vorlage zum revidierten CO2-Gesetz abstimmen. Das neue Gesetz unterstützt die Klimapolitik der Stadt Winterthur. Es definiert auf Bundesebene wirksame und verlässliche Rahmenbedingungen für eine aktive und nachhaltige Klimapolitik mit dem Ziel, die CO2-Emissionen bis 2050 auf Netto Null zu reduzieren. Aus diesen Gründen steht der Stadtrat für die Revision des CO2-Gesetzes ein.

Am 13. Juni 2021 wird die Schweizer Stimmbevölkerung über die Vorlage zum revidierten CO2-Gesetz abstimmen. Das neue Gesetz unterstützt die Klimapolitik der Stadt Winterthur. Es definiert auf Bundesebene wirksame und verlässliche Rahmenbedingungen für eine aktive und nachhaltige Klimapolitik mit dem Ziel, die CO2-Emissionen bis 2050 auf Netto Null zu reduzieren. Aus diesen Gründen steht der Stadtrat für die Revision des CO2-Gesetzes ein.

Das neue CO2-Gesetz ist das Resultat einer breiten und ausführlichen Debatte unter Einbezug aller Interessengruppen. Bundesrat, Parlament, die Kantone und Städte stehen dahinter. Auch die Wirtschaft unterstützt das Gesetz, weil es die notwendige Planungssicherheit schafft und bewährte Instrumente stärkt. Mit dem Umbau des Energiesystems bleiben jährlich mindestens 1,5 Milliarden Franken zustätzliche Wertschöpfung in der Schweiz. Geld, das insbesondere bei der lokalen Schweizer Wirtschaft und beim lokalen Gewerbe bleibt.

Der nationale Rahmen hilft Winterthur, die eigenen Ziele zu realisieren

Das Ziel des Stadtrats heisst Netto-Null bis 2050 mit dem Zwischenziel von einer Tonne CO2 pro Kopf und Jahr bis 2035. Für das Erreichen dieses Energie- und Klimaziels ist Winterthur zwingend auf das Inkrafttreten des CO2-Gesetzes angewiesen. Die Stadt schöpft die Möglichkeiten auf Gemeindeebene aus, Bund und Kanton setzen den Rahmen. Das neue Gesetz stellt die nötigen finanziellen Mittel für eine fortschreitende Wärmeversorgung ohne Erdöl und Erdgas in der Schweiz zur Verfügung und unterstützt die städtische Energieplanung. Die CO2-Abgabe hilft, dass nicht-fossile Heizungen konkurrenzfähig werden. Die CO2-Abgabe wird unbürokratisch via Krankenkassenprämie wieder an die Bevölkerung rückverteilt. Für den Heizungsersatz werden zusätzliche Fördermittel zur Verfügung gestellt. Mit Anreizen für Innovation fördert das Gesetz ausserdem die Wettbewerbsfähigkeit und schafft zukunftsfähige Arbeitsplätze in vielen Branchen.

Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050 – ein globales Konzept kurz erklärt

Netto-Null Treibhausemissionen ist ein globales Konzept und stützt sich auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Der Weltklimarat macht deutlich, dass die globale Klimaerwärmung auf maximal 1,5 Grad gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen ist, um gravierende Folgen für Mensch und Artenvielfalt zu verhindern. Netto-Null bedeutet, dass unter dem Strich keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre gelangen dürfen. Um das zu erreichen, sollen die Emissionen einerseits so weit wie möglich reduziert werden. Andererseits soll der kleine verbleibende, nicht vermeidbare Rest mittels Senken aus der Atmosphäre entfernt werden. Es gibt natürliche Senken wie Bäume oder technische Senken. Die Begriffe Netto-Null Treibhausgasemissionen und Klimaneutralität werden häufig als Synonyme verwendet.

Der Stadtrat sieht bis 2035 keine Senken vor. Bis 2050 ist das Ziel, die Emissionen auf 0,33 Tonnen CO2 pro Person und Jahr zu reduzieren, kommen die Emissionen aus Flugverkehr und Konsum dazu, sind es 1,2 Tonnen. Dieser verbleibende Rest soll über Senken und direkte Investitionen in Emissionsminderungen ausgeglichen werden.

Weitere Unterlagen und Informationen: stadt.winterthur.ch/klima

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

Fusszeile