Häufig gestellte Fragen
Die Einführung der flächendeckenden Blauen Zone ist seit langem beschlossen. Die Erfahrung aus den drei Pilotzonen zeigt, dass die Blaue Zone an sich wenig umstritten ist. Die kritischen Rückmeldungen betrafen die Anzahl und Positionierung der Parkfelder. Mit der Einführung auf einen Schlag kann das primäre Ziel der Anwohnerprivilegierung voraussichtlich rasch erreicht werden. Die Fragen nach der bedarfsgerechten Anzahl Parkplätzen kann separat beantwortet werden sobald der Pendelverkehr nicht mehr in den Quartieren parkiert.
Die Anwohnenden und hiesigen Betriebe werden einige Wochen vor der Umsetzung per Post informiert. Mit einer Plakatkampagne, Medieninformationen und Flyern werden auch Pendelnde auf die Umstellung aufmerksam gemacht.
Die flächendeckende Blaue Zone wird per 1. September 2024 eingeführt. Bis zum Oktober 2024 werden die weissen Parkfelder blau übermalt und die bestehende Blaue-Zone-Signalisation abmontiert. Sobald die hängigen Rekurse in den drei Zonen Rosenberg, Dättnau-Steig und Oberseen abgeschlossen sind, wird am Stadtrand ein generelles «Parkverbot ausserhalb markierter Parkfelder» auf dem ganzen Stadtgebiet signalisiert. Auch die vom Stadtrat beschlossenen neuen Parkfelder werden zu diesem Zeitpunkt markiert.
Massgeblich ist der Wohnort. Die Grenzen der Parkkartenzonen finden sich auf diesem Übersichtsplan. Bei Fragen können die Ordnungsbussenzentrale oder der Schalter der Stadtpolizei weiterhelfen.
Gemäss der Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund, soll der Parkraum in den Quartieren primär der Quartierbevölkerung zur Verfügung stehen. In den Quartierzentren abseits von reinen Wohnquartieren soll zugunsten des Gewerbes eine gewisse Rotation der Parkfeldbelegung forciert werden. Im Stadtzentrum sind gemäss der Verordnung nur gebührenpflichtige Parkfelder anzubieten.
Durch das neue Vorgehen ändert sich die Anzahl der Parkplätze im ersten Schritt nicht. Hingegen sollte durch den Wegfall des quartierfremden Pendelverkehrs eine gewisse Entlastung eintreten. In einem zweiten Schritt wird die Anordnung der Parkfelder für jede Zone neu geprüft. Vereinzelt kann es vorkommen, dass Parkfelder wegfallen, wo sie den heutigen Sicherheitsstandards (Mindestdurchfahrtsbreiten, Abstände zu Kreuzungen) nicht genügen.
Sie müssen nichts unternehmen, die bisherige Bewilligung gilt weiterhin. Nun sogar für das neue, grössere Gebiet der Zone 20. Es wird erwartet, dass sich die Verfügbarkeit der Parkfelder grundsätzlich verbessert.
Mit der Einführung der flächendeckenden Blauen Zone brauchen Sie künftig eine Anwohner Zone – Kombibewilligung (Tag-Nacht). Das genaue Vorgehen zum Erhalt einer Parkbewilligung ist hier beschrieben. Falls eine laufende Bewilligung (z.B. Nachtparkbewilligung) vorhanden ist, wird diese storniert und noch nicht angebrochene Monate werden anteilmässig rückerstattet.
Sie wohnen nun in der Anwohnerzone 29. Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkfeld parkieren, müssen Sie eine entsprechende Anwohnerparkkarte für die Zone 29 erwerben.
Ist ein Fahrzeug einmal via Kontrollschild registriert, kann es von verschiedenen Personen (z. B. Familienmitgliedern) parkiert werden, ohne dass alle diese Lenkenden dafür die App brauchen. Eine Person kann mit ihrem Account auch mehre Fahrzeuge des eigenen Haushalts registrieren. Ein Nummernschild kann umgekehrt auch in mehreren Accounts hinterlegt werden (Besucherparkkarte).
Eine Nachtparkbewilligung kann nur ab einem Monat gelöst werden und kostet CHF 55.- pro Monat.
Eine Besucherbewilligung ist grundsätzlich von 08:00 – 19:00 Uhr gültig.
Wenn ab 08:00 Uhr eine Besucherbewilligung gelöst wird, kann bis am nächsten Tag um 08:00 Uhr parkiert werden. Eine Nachtparkgebühr muss nicht bezahlt werden, da für die Entrichtung der Nachtparkgebühren eine Regelmässigkeit vorausgesetzt wird.
In einem öffentlichen Parkhaus, auf Parkfeldern der Firma oder auf einem privat gemieteten Parkplatz.
Wohnwagen und Anhänger (mehrspurige Fahrzeuge) haben ein Kontrollschild und brauchen somit eine Bewilligung.
Entweder elektronisch über einen Parkingpay-Account oder am Schalter der Stadtpolizei Winterthur. Diese Bewilligung ist dann elektronisch hinterlegt, es gibt keine physischen Parkkarten mehr.
Alle Informationen zu den unterschiedlichen Bewilligungen finden Sie hier: Parkbewilligungen (Blaue Zone) — Stadt Winterthur. Falls Sie dann noch Fragen haben, erreichen Sie die Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur unter der Tel.: 052 267 58 25 oder unter parkkarten@win.ch
Da die Parkkarte nur elektronisch hinterlegt wird, werden grundsätzlich keine physischen Parkkarten mehr verschickt.
Die Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone fordert für den Bezug einer Anwohnerparkkarte einen Bedürfnisnachweis ein. Konkret ist vorgesehen, dass nur jene eine Bewilligung für den öffentlichen Grund erhalten, die keine Parkmöglichkeiten auf privatem Grund zur Verfügung haben. Durch diesen Nachweis wird sichergestellt, dass es genügend Parkplätze für die Personen hat, die darauf angewiesen sind. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Immobilienverwaltung oder der Eigentümerschaft beizulegen. Eigenheimbesitzende können diese selbst ausfüllen. Diese Regelung ist auch als «Bieler Modell» bekannt.
In Quartieren, wo die Blaue Zone neu eingeführt wird, ist anstelle der Nachtparkbewilligung (660 Franken) neu eine Kombi-Karte (710 Franken) nötig.
Wie bis anhin, mit dem Unterschied, dass mehr Parkplätze zur Verfügung stehen, da keine Parkplätze mehr durch quartierfremde Dauerparkierende besetzt sind.
Fragen? Hier erhalten Sie Antworten:
Fragen zu Signalisierung und Markierung der Blauen Zone stellen Sie uns bitte der E-Mail an verkehr@win.ch.
Fragen zur Parkbewilligung bitte per E-Mail an parkkarten@win.ch oder telefonisch unter 052 267 58 25.