Häufig gestellte Fragen
Massgeblich ist der Wohnort. Die Grenzen der Parkkartenzonen finden sich auf diesem Übersichtsplan. Bei Fragen können die Ordnungsbussenzentrale oder der Schalter der Stadtpolizei weiterhelfen.
Gemäss der Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund, soll der Parkraum in den Quartieren primär der Quartierbevölkerung zur Verfügung stehen. In den Quartierzentren abseits von reinen Wohnquartieren soll zugunsten des Gewerbes eine gewisse Rotation der Parkfeldbelegung forciert werden. Im Stadtzentrum sind gemäss der Verordnung nur gebührenpflichtige Parkfelder anzubieten.
Durch die Umsetzung ändert sich die Anzahl der Parkplätze nicht wesentlich. Hingegen sollte durch den Wegfall des quartierfremden Pendelverkehrs eine gewisse Entlastung eintreten. Das Parkfeldangebot wurde für jede Zone anhand der Anzahl an ausgestellten Bewilligungen überprüft.
Ist ein Fahrzeug einmal via Kontrollschild registriert, kann es von verschiedenen Personen (z. B. Familienmitgliedern) parkiert werden, ohne dass alle diese Lenkenden dafür die App brauchen. Eine Person kann mit ihrem Account auch mehre Fahrzeuge des eigenen Haushalts registrieren. Ein Nummernschild kann umgekehrt auch in mehreren Accounts hinterlegt werden (Besucherparkkarte).
Eine Besucherbewilligung ist grundsätzlich von 08:00 – 19:00 Uhr gültig. Für die Zeit zwischen 19.00 Uhr und 07:59 Uhr am Folgetag muss keine Parkscheibe gestellt und keine Bewilligung vorhanden sein bzw. die Parkscheibe nicht hinterlegt werden. Wenn eine Besucherbewilligung ab 08:00 Uhr gelöst wird, kann folglich bis am nächsten Tag um 07:59 Uhr parkiert werden. Eine Nachtparkgebühr muss nicht bezahlt werden, weil dafür eine Regelmässigkeit vorausgesetzt wird. Wenn Sie regelmässig Besuch über Nacht haben, lösen Sie eine Nachtparkbewilligung. Die Minimaldauer ist ein Monat und kostet CHF 55.-, die Jahresbewilligung kostet CHF 660.-.
In einem öffentlichen Parkhaus, auf Parkfeldern der Firma oder auf einem privat gemieteten Parkplatz.
Wohnwagen und Anhänger (mehrspurige Fahrzeuge) haben ein Kontrollschild und brauchen somit eine Bewilligung. Damit können sie auf markierten und genügend grossen Parkfeldern abgestellt werden.
Entweder elektronisch über einen Parkingpay-Account oder am Schalter der Stadtpolizei Winterthur. Diese Bewilligung ist dann elektronisch hinterlegt, es gibt keine physischen Parkkarten mehr.
Alle Informationen zu den unterschiedlichen Bewilligungen finden Sie hier: Parkbewilligungen (Blaue Zone) — Stadt Winterthur. Falls Sie dann noch Fragen haben, erreichen Sie die Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur unter der Tel.: 052 267 58 25 oder unter parkkarten@win.ch
Da die Parkkarte nur elektronisch hinterlegt wird, werden grundsätzlich keine physischen Parkkarten mehr verschickt.
Die Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone fordert für den Bezug einer Anwohnerparkkarte einen Bedürfnisnachweis ein. Konkret ist vorgesehen, dass nur jene eine Bewilligung für den öffentlichen Grund erhalten, die keine Parkmöglichkeiten auf privatem Grund zur Verfügung haben. Durch diesen Nachweis wird sichergestellt, dass es genügend Parkplätze für die Personen hat, die darauf angewiesen sind. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Immobilienverwaltung oder der Eigentümerschaft beizulegen. Eigenheimbesitzende können diese selbst ausfüllen. Diese Regelung ist auch als «Bieler Modell» bekannt.
Wie bis anhin, mit dem Unterschied, dass mehr Parkplätze zur Verfügung stehen, da keine Parkplätze mehr durch quartierfremde Dauerparkierende besetzt sind.
Sofern nicht anders signalisiert muss die blaue Parkscheibe von Montag bis Samstag 8.00 bis 19.00 Uhr gestellt und hinter der Frontscheibe angebracht werden. Die Parkscheibe wird auf die nächste halbe oder volle Stunde nach der Ankunft eingestellt. Ab dann dürfen Sie das Fahrzeug eine Stunde lang kostenlos parkiert lassen. Ausnahme über Mittag: Bei einer Ankunft zwischen 11.30 und 13.29 Uhr darf bis 14.30 Uhr parkiert werden. Weitere Informationen zum korrekten Einstellen der Parkscheibe finden Sie hier.
Eine Besucherbewilligung ist grundsätzlich von 08:00 – 19:00 Uhr gültig. Für die Zeit zwischen 19.00 Uhr und 07:59 Uhr am Folgetag muss keine Bewilligung vorhanden sein bzw. die Parkscheibe nicht gestellt werden, wenn das Fahrzeug vor 8 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.
Fragen? Hier erhalten Sie Antworten:
Fragen zur Parkbewilligung bitte per E-Mail an parkkarten@win.ch oder telefonisch (Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 11.00 Uhr) unter 052 267 58 25.
Fragen zu Signalisierung und Markierung der Blauen Zone stellen Sie bitte der E-Mail an verkehr@win.ch.