Flächendeckende Blaue Zone
In Winterthur gilt flächendeckend das Verkehrsregime "Blaue Zone". Sie entlastet die Stadtbevölkerung vom stadt- und quartierfremden Parkierungsdruck und schafft eine einheitliche Regelung des Parkierens im öffentlichen Raum. Anwohnende und ansässige Gewerbebetriebe werden bevorzugt. Ab 1. November 2025 gilt darüber hinaus ein generelles Parkverbot ausserhalb von markierten Parkfeldern.
Hintergrund
Die Einführung der flächendeckenden Blauen Zone geht auf einen Beschluss des Stadtrates vom 21. September 2016 und einen Kreditbeschluss des Stadtparlaments vom 20. März 2019 zurück. Das primäre Ziel ist die Neuregelung der öffentlichen Parkierung zugunsten der Anwohner:innen.
Wirkungsvoll und breit akzeptiert
Blaue Zonen sind sowohl international als auch in der Schweiz anerkannte und wirkungsvolle Mittel, um den Suchverkehr und das Parkieren von Auswärtigen zu vermeiden. Mit der Privilegierung der Anwohnerschaft und des örtlichen Gewerbes erhalten Pendler:innen keine Parkbewilligung in der Stadt. Damit stehen der Bevölkerung mehr Parkplätze zur Verfügung und der Suchverkehr entfällt.
Die Blaue Zone gilt auf dem gesamten Stadtgebiet
Die flächendeckende Blaue Zone in Winterthur wurde im Herbst 2024 eingeführt. Nach der Bereinigung aller Rekurse gilt sie ab 1. November 2025 auf dem gesamten Stadtgebiet. Ausgenommen davon sind die Zentrumszonen und die Aussenwachten ohne Bahnanschluss. Wo welche Zone gilt, können Sie hier ersehen.
Ab 1. November 2025 gilt ein stadtweites Verbot des Parkierens ausserhalb von markierten Parkflächen.
Die Parkfelder werden ab 1. September 2025 schrittweise markiert und signalisiert. Sobald in einer Strasse Parkfelder markiert sind, darf nicht mehr ausserhalb parkiert werden. Am 1. November wird die stadtweit geltende Signalisation angebracht; ab diesem Zeitpunkt gilt das Parkverbot ausserhalb von markierten Parkflächen auf dem gesamten Stadtgebiet. Parkieren Sie Ihr Fahrzeug deshalb ausschliesslich auf dafür signalisierten Parkfeldern.
In einigen engen Strassen können keine Parkfelder markiert werden. Wo dies zu einem knappen Parkplatzangebot führen würde, wird eine Ausnahmeregelung signalisiert. Damit können Fahrzeuge auch ohne markierte Parkflächen legal parkiert werden. Auch in diesen Strassen benötigen Sie eine gültige Parkbewilligung.
Eine Übersicht über die verschiedenen Bewilligungen und wie Sie zu der zu Ihnen passenden kommen, finden Sie hier.
Die neue Vorschrift gilt auch für Motorräder. Sie sind auf dafür signalisierten öffentlichen Parkfeldern oder auf privatem Grund zu parkieren.
Die Einführung der flächendeckenden Blauen Zone erfolgte mit der Vorgabe, eine «bedarfsgerechte Anzahl» an Parkflächen pro Parkkartenzone sicherzustellen. Der Bedarf wurde aufgrund von vorhandenen und zusätzlich erhobenen Daten festgelegt; berücksichtigt wurden unter anderem die Anzahl vergebener Parkbewilligungen (inkl. Nachtparkbewilligungen), die Anzahl belegter Parkfelder sowie die Anzahl der ausserhalb von markierten Feldern parkierten Fahrzeuge. Zusätzlich sind strassenräumliche Gegebenheiten, wie etwa erforderlichen Sichtweiten bei Ausfahrten oder benötigten Durchfahrtsbreiten für Blaulichtorganisationen berücksichtigt worden.
Fragen? Hier erhalten Sie Antworten:
Fragen zur Parkbewilligung bitte per E-Mail an parkkarten@win.ch oder telefonisch (Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 11.00 Uhr) unter 052 267 58 25.
Fragen zu Signalisierung und Markierung der Blauen Zone stellen Sie bitte per E-Mail an verkehr@win.ch.