Blaue Zone

In Winterthur gilt flächendeckend die blaue Zone. Parkieren ist nur innerhalb von Parkfeldern erlaubt. Anwohnende und Gewerbebetriebe können Parkbewilligungen beantragen.
Blaue Zone - nur Parkfelder

Parkieren in der Blaue Zone

Sie können in Winterthur in den markierten Parkfeldern nach den Regeln der Blauen Zone parkieren. 

Ausgenommen sind die Zentrumszonen und einzelne Aussenwachten ohne Bahnanschluss. Die Aussenwachten werden unten im FAQ aufgelistet.

Auf öffentlichem Grund gilt grundsätzlich im ganzen Stadtgebiet ein Parkverbot ausserhalb der markierten Parkfelder. 

In wenigen Ausnahmefällen ist das Parkieren ohne blaue Parkfelder möglich. Sie benötigen auch hier eine gültige Parkbewilligung bzw. müssen die blaue Parkscheibe stellen. Beachten Sie die Signalisation vor Ort.

Im Strassenverkehrsgesetz wird nur zwischen Werktagen (Montag bis Samstag) und Sonn- und Feiertagen unterschieden. Sofern nicht anders signalisiert, muss die Parkscheibe in der blauen Zone von Montag bis Samstag gestellt werden, immer von 8 bis 19 Uhr.

Anleitung zum Stellen der Parkscheibe

Parkscheibe stellen: So funktioniert es

Wer sein Fahrzeug in einem Parkfeld in der blauen Zone parkiert, muss die Park­scheibe bedienen und diese gut sichtbar hinter der Frontscheibe anbringen. 

Der Pfeil der Parkscheibe muss auf den der tat­säch­li­chen Ankunftszeit nach­fol­gen­den Strich eingestellt werden; das heisst auf die nächste Stunden- oder Halbstundenmarkierung

In der blauen Zone darf das Fahrzeug ab der einzu­stell­en­den Ankunftszeit eine Stunde lang parkiert werden. Ausnahme über Mittag: Bei einer Ankunft zwischen 11:30 und 13:29 Uhr darf bis 14:30 Uhr parkiert werden (siehe Grafik oben). 

Zwischen 19 Uhr und 07:59 Uhr muss keine Park­scheibe angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 8 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird. 

Weitere Parkkarten

Anwohner:innen und Inhaber:innen lokaler Gewerbebetriebe können eine Parkbewilligung beantragen. Sie haben ausserdem die Möglichkeit, für ihre Besucher:innen Besucherparkkarten in der Blauen Zone zu buchen.

Parkieren auf Bezahlparkplätzen

In Stadt- und Quartierzentren stehen zahlreiche bewirtschaftete (also kostenpflichtige) Parkplätze und Parkhäuser zur Verfügung, wo bei Bedarf länger parkiert werden kann. 

Mit der App Parkingpay kann die Parkgebühr auch bargeldlos bezahlt werden.

Motorrad parkieren

Motorräder dürfen nur auf speziell dafür gekennzeichneten Motorradparkplätzen abgestellt werden. Sie dürfen nicht auf blauen Parkfeldern, Veloabstellplätzen, auf dem Trottoir oder ausserhalb von Parkfeldern abgestellt werden. 

Wo kann ich mit dem Motorrad im Stadtzentrum parkieren?

In der Altstadt gilt ein allgemeines Fahrverbot und damit auch ein Parkverbot für Motorfahrzeuge. Ausgenommen sind bewilligte Parkplätze auf privatem Grund. 

Rund um die Altstadt finden Sie verschiedene Motorrad-Parkplätze: Hinter dem Manor, an der Museumsstrasse (Höhe Lindstrasse), an der Technikumstrasse (z. B. vor dem Technikum) und an der Zeughausstrasse sowie hinter dem Bahnhof an der Salstrasse und neben dem Parkplatz Schützenwiese. Eine Übersicht zu allen Standorten inklusive Navigation finden Sie auf der Karte unten. 

Klicken Sie in der Karte auf die Standorte für Motorradparkplätze im Stadtzentrum, um die Navigation zu starten. 

Markierungen auf der Karte (8)

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was sind Aussenwachten und welche sind von der Blauen Zone ausgenommen?

Aussenwachten sind kleinere Siedlungsgebiete ausserhalb des zusammenhängenden Stadtgebiets von Winterthur. Einzelne Aussenwachten ohne Bahnanschluss sind von der flächendeckenden Blauen Zone ausgenommen. Dazu gehören Eidberg, Gotzenwil, Iberg, Neuburg, Ricketwil, Rossberg, Stadel, Radhof, Lantig und Taggenberg. 

Wo darf ich mein Wohnmobil parkieren?

Wohnwagen und Anhänger (mehrspurige Fahrzeuge) verfügen über ein Kontrollschild und benötigen somit eine entsprechende Bewilligung. Sie dürfen auf markierten und ausreichend grossen Parkfeldern abgestellt werden. Nachts ist hierfür eine gültige Nachtparkbewilligung erforderlich. Tagsüber dürfen Wohnwagen und Anhänger nur abgestellt werden, wenn sie am Zugfahrzeug angekoppelt sind und für das Zugfahrzeug eine gültige Parkbewilligung vorhanden ist.

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