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Parkkartenzonen

Parkkartenzonen

In den 19 Parkkartenzonen von Winterthur dürfen Motorfahrzeuge nur mit einer gültigen Parkbewilligung unbeschränkt abgestellt werden. Kurzparkierende verwenden von Montag bis Samstag von 8.00 bis 19.00 Uhr die blaue Parkscheibe. Personen mit Jahres- und Monatsbewilligungen benötigen keinen im Fahrzeug sichtbaren Nachweis der Bewilligung.

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Übersicht alle Zonen

In welcher Parkkartenzone Ihr Wohnort liegt, finden Sie am besten auf dem Stadtplan heraus. 

Parkkartenzonen

  • 11 Tössfeld
  • 12 Dättnau-Steig (detaillierte Regelung der Parkierung noch nicht rechtskräftig)
  • 13 Schlosstal
  • 14 Wülflingen-West
  • 15 Wülflingen-Ost
  • 16 Blumenau-Neuwiesen
  • 17 Rosenberg (detaillierte Regelung der Parkierung noch nicht rechtskräftig)
  • 18 Brüelberg
  • 19 Äusseres Lind
  • 20 Inneres Lind
  • 21 Breite-Heiligberg
  • 22 Gutschick-Deutweg
  • 23 Seen
  • 24 Oberseen (detaillierte Regelung der Parkierung noch nicht rechtskräftig)
  • 25 Sennhof
  • 26 Oberwinterthur
  • 27 Hegi
  • 28 Oberwinterthur-Zinzikon
  • 29 Reutlingen

Mit der entsprechenden Monats- oder Nachtparkbewilligung parkieren Sie in Ihrer Parkkartenzone unbeschränkt. Sie benötigen keinen sichtbaren Nachweis der Bewilligung.

In allen anderen Zonen verwenden Sie von Montag bis Samstag von 8.00 bis 19.00 Uhr wie bisher die blaue Parkscheibe.

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Übersicht Parkkartenzonen

Quartierzentren

  • Wülfingen
  • Töss
  • Oberwinterthur
  • Seen

Auch in den Quartierzentren werden Anwohnerinnen und Anwohner privilegiert. An hochfrequentierten Lagen gibt es einige speziell signalisierte, blau markierte Parkplätze (Signal «Parkieren mit Parkscheibe), auf denen von Montag bis Samstag von 8.00 bis 19.00 Uhr maximal eine Stunde parkiert werden darf. Bitte nutzen Sie auf diesen Parkplätzen die blaue Parkscheibe.

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Übersicht Quartierzentren

Zentrumszone Innenstadt

Alle Parkplätze sind gebührenpflichtig (Parkuhr). Es gibt keine Privilegierung für Anwohnende.

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Zentrumszone Innenstadt

Quartierzentrumszone Neuhegi-Grüze

Ein temporärer Sonderfall ist das Gebiet Neuhegi-Grüze. Bis zur Inbetriebnahme der Leonie-Moser-Brücke (Herbst 2026) gilt die Regelung «Parkieren mit Parkscheibe» (Mo – Sa, 8.00 – 19.00 Uhr). Es gibt keine Anwohnerprivilegierung.

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Quartierzentrumszone Neuhegi-Grüze

Fragen? Hier erhalten Sie Antworten:

Fragen zu Signalisierung und Markierung der Blauen Zone stellen Sie uns bitte per E-Mail an verkehr@win.ch.

Fragen zur Parkbewilligung bitte per E-Mail an parkkarten@win.ch oder telefonisch unter 052 267 58 25.

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