Parkbewilligungen

Wer in Winterthur wohnt oder einen Gewerbebetrieb führt, kann Parkkarten für die Blaue Zone beantragen. Für Gesundheitsberufe und Handwerk gibt es Spezialbewilligungen.
Blauer Cartoon-Roboter mit dem Text 'Richtig parkiert'.

Besucher:innen parkieren in Winterthur in den markierten Parkfeldern nach den Regeln der Blauen Zone. Ausserhalb der markierten Parkfelder gilt ein generelles Parkverbot. Diese Regel gilt im ganzen Stadtgebiet. Ausgenommen sind Zentrumszonen und einzelne Aussenwachten ohne Bahnanschluss.

Anwohner:innen und Inhaber:innen lokaler Gewerbebetriebe können eine Parkbewilligung beantragen. Das ist für einzelne Monate oder fürs ganze Jahr möglich. Sie können ausserdem für ihre Besucher:innen Tagesbewilligungen für die Blaue Zone lösen.

Voraussetzung für eine Parkbewilligung

  • Sie oder Ihr Betrieb sind in Winterthur aktiv gemeldet
  • Sie haben keine private Parkiermöglichkeit
  • Ihr Auto ist auf Ihren Namen und Ihre Winterthurer Adresse eingelöst (wenn Sie mehrere Autos haben, können Sie für jedes eine Parkbewilligung erhalten)

Ausnahmefälle

  • Wenn Sie einen Mietvertrag für eine Liegenschaft vorweisen können.
  • Wenn Sie eine Liegenschaft in einer Zone besitzen und diese von Ihnen genutzt wird.

Parkbewilligung für Anwohner:innen

Anwohner:innen können für eine Jahrespauschale von 710 Franken eine Kombikarte (Tages- und Nachtparkgebühren) beantragen. Diese erlaubt Ihnen, in Ihrer Zone das Fahrzeug ohne zeitliche Einschränkungen zu parkieren. Ebenfalls sind Besucherparkkarten und befristete Zonenkarten für Anwohner:innen erhältlich. 

Anrecht auf eine Parkbewilligung hat, wer auf der Einwohnerkontrolle aktiv gemeldet ist und in einer entsprechenden Zone (1 bis 29) oder in der Altstadt wohnt.

Bedürfnisnachweis Anwohner:innen

Für eine Kombibewilligung der Blauen Zone müssen Sie nachweisen, dass Sie auf das Parkieren im öffentlichen Raum angewiesen sind.

Dazu wird geprüft, ob Ihnen bei Ihrer Wohnung eine private Parkierungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Die Angaben werden in der Regel durch die Liegenschaftsverwaltung oder die Eigentümerschaft bestätigt.

Beantragen Sie die Bewilligung über ParkingPay, erhalten Sie einen Link für den Bedürfnisnachweis. Diesen können Sie direkt an Ihre Verwaltung oder Eigentümerschaft weiterleiten. Nach der Bestätigung wird Ihr Antrag zur Prüfung eingereicht.

Der Bedürfnisnachweis bedeutet nicht automatisch, dass eine Bewilligung erteilt wird. Die Voraussetzungen werden vor der Freigabe geprüft. Dieser Nachweis muss bei jedem neuen Antrag und jeder Verlängerung eingereicht werden.

Besucherparkkarte für Anwohner:innen

Eine Besucherparkkarte können Anwohner:innen über ParkingPay oder am Schalter der Stadtpolizei für 10 Franken kaufen. Man muss dazu auf der Einwohnerkontrolle aktiv gemeldet sein und in einer entsprechenden Zone wohnen.

Nachtparkieren

In Winterthur fallen Nachtparkgebühren an, wenn ein Fahrzeug regelmässig über Nacht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt wird.

Die Nachtpark-Bewilligung können Sie direkt über Parkingpay beantragen und bezahlen.

Das gilt für Einwohner:innen und Besucher:innen der Stadt Winterthur, wenn das Fahrzeug nachts auf öffentlichem Grund steht. Die Gebühr wird als Onlinebewilligung bezahlt.

Spezialbewilligungen

  • Ärzt:innen und Mitarbeiter:innen von sozialen Diensten erhalten Spezialbewilligungen 
  • Handwerk:innen und sonstige Betriebe erhalten reduzierte Tarife

Handwerker:innen und Betriebe

Jede Handwerker:in und jeder Betrieb innerhalb der Altstadt oder einer Parkzone hat Anrecht auf eine entsprechende Betriebs-Parkkarte.

Voraussetzungen

  • Für Handwerker:innen ist eine Bewilligung nur möglich, wenn das Fahrzeug für die berufliche Tätigkeit in unmittelbarer Nähe benötigt wird.
  • Für Sitzungen wird keine Bewilligung erteilt.
  • Das gilt auch für Bewilligungen in der Fussgängerzone.

Preise Parkbewilligungen

 
Anwohner:innen
Besucher:innen
Betriebe und Handwerker:innen
Ärzt:innen
Jahresbewilligung mit Nachtparkieren
710 CHF
 
200 CHF
200 CHF
Monatsbewilligung mit Nachtparkieren
59.20 CHF
 
16.70 CHF
16.70 CHF
Monatsbewilligung Nachtparkieren
55 CHF
 
 
 
Tagesbewilligung
 
10 CHF
 
 

Fahrzeughalter:innen ohne gültige Parkbewilligung bezahlen eine Busse von 250 Franken.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ich pendle nach Winterthur zur Arbeit und bin auf das Auto angewiesen. Wo kann ich parkieren?

Sie können Ihr Fahrzeug in einem öffentlichen Parkhaus, auf Parkfeldern ihres Arbeitgebers oder auf einem privat gemieteten Parkplatz abstellen.

Ich arbeite in Winterthur, bin aber nicht hier wohnhaft und hätte gerne eine entsprechende Parkbewilligung.

Gemäss Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone erhalten nur Einwohnerinnen und Einwohner eine Parkbewilligung, wenn Ihr Wohnsitz in Winterthur ist. Aus diesem Grund haben Sie kein Anrecht auf eine entsprechende Bewilligung.

Ich wohne in Winterthur Seen und arbeite in Winterthur Töss, ich hätte gerne eine Bewilligung für meinen Arbeitsort.

Gemäss Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone haben Einwohnerinnen und Einwohner von Winterthur nur für die Parkzone in der Sie wohnhaft sind ein Anrecht auf eine entsprechende Bewilligung.

Wie kann ich eine Parkbewilligung beantragen?

Parkbewilligungen können online über Parkingpay oder direkt am Schalter der Stadtpolizei Winterthur beantragt werden. Die Bewilligung wird elektronisch hinterlegt, somit ist eine physische Parkkarte ist nicht erforderlich.

Wie kann ich einen Parkplatz für einen Umzug sperren?

Für einen Umzug können Sie öffentliche Parkplätze vorübergehend sperren lassen. Dafür benötigen Sie eine Bewilligung der Stadt Winterthur. Die Sperrung muss im Voraus beantragt werden, damit die notwendigen Parkverbotssignale rechtzeitig aufgestellt werden können.

Das Bewilligungsformular finden Sie hier.

Wir haben zwei Autos, die von verschiedenen Familienmitgliedern gefahren werden. Kann ich in ParkingPay mehrere Fahrzeuge verwalten??

Ist ein Fahrzeug einmal via Kontrollschild registriert, kann es von verschiedenen Personen (z. B. Familienmitgliedern) parkiert werden, ohne dass alle diese Lenkenden die App brauchen. Eine Person kann mit ihrem Account auch mehrere Fahrzeuge des eigenen Haushalts registrieren. Ein Nummernschild kann umgekehrt auch in mehreren Accounts hinterlegt werden (Besucherparkkarte).

Warum brauche ich jedes Mal eine Bestätigung der Immobilienverwaltung?

Bei jeder neuen Bewilligung muss überprüft werden, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Dazu benötigen wir die Bestätigung Ihrer Immobilienverwaltung oder von Ihnen als Eigentümer:in, dass keine private Parkierungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Ohne diese Bestätigung kann die Bewilligung nicht erteilt werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Bewilligung für bis zu 12 Monate zu lösen.

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