Spezialbewilligung für Berufstätige in der Altstadt
Berufstätige, die für ihre Arbeit direkten Zugriff auf ihr Fahrzeug benötigen – etwa für Einzelteile, Arbeitsgeräte, Waren oder Wertgegenstände – können eine Bewilligung beantragen, um in der Altstadt zu parkieren. Versicherungstechnische Auflagen, zum Beispiel für Wertkollektionen, werden dabei berücksichtigt.
Vorgehen
Die Stadt Winterthur unterscheidet zwischen zwei Bewilligungsarten.
- Spezialbewilligungen für Berufstätige in der Altstadt
- Bewilligung für Handwerker:innen
Handwerkerbewilligung
Für Handwerker:innen, die während ihrer Arbeit direkten Zugriff auf ihr Fahrzeug, Arbeitsgeräte oder Einzelteile benötigen.
Spezialbewilligung
Für Berufstätige, die ihr Fahrzeug aus anderen zwingenden beruflichen Gründen in der Altstadt abstellen müssen.
Das erwerben einer Bewilligung funktioniert bei beiden gleich. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Via Parkingpay
- Unter Vorweisung des Fahrzeugausweises am Schalter der Ordnungsbussenzentrale an der Obermühlestrasse 5 kaufen.
Kosten & Fristen
Zone für Fussgänger und Zone Altstadt
- Fr. 20.- / Tag
Kurzparkzone (Parkuhren bis 60 Minuten, Nähe Bahnhof)
- Fr. 10.- / Tag
Blaue Zonen / Parkuhren (mehr als 60 Minuten)
- Fr. 10.- / Tag
Güterumschlagszone Stadthausstrasse
- Fr. 10.- / Tag
Kontakt
Verkehrsüberwachung & Ordnungsbussen
Verkehrsüberwachung & Ordnungsbussen
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur
Öffnungszeiten
| Schalter: Montag – Freitag | 7 bis 17 Uhr Vor Feiertagen bis 16 Uhr |
| Telefon: Montag – Freitag | 9 bis 11 Uhr |
Kontakt
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