Spezialbewilligung für Berufstätige in der Altstadt

Berufstätige, die für ihre Arbeit direkten Zugriff auf ihr Fahrzeug benötigen – etwa für Einzelteile, Arbeitsgeräte, Waren oder Wertgegenstände – können eine Bewilligung beantragen, um in der Altstadt zu parkieren. Versicherungstechnische Auflagen, zum Beispiel für Wertkollektionen, werden dabei berücksichtigt.

Vorgehen

Die Stadt Winterthur unterscheidet zwischen zwei Bewilligungsarten.

  • Spezialbewilligungen für Berufstätige in der Altstadt
  • Bewilligung für Handwerker:innen

Handwerkerbewilligung
Für Handwerker:innen, die während ihrer Arbeit direkten Zugriff auf ihr Fahrzeug, Arbeitsgeräte oder Einzelteile benötigen.

Spezialbewilligung
Für Berufstätige, die ihr Fahrzeug aus anderen zwingenden beruflichen Gründen in der Altstadt abstellen müssen.

Das erwerben einer Bewilligung funktioniert bei beiden gleich. Es gibt zwei Möglichkeiten: 

  1. Via Parkingpay 
  2. Unter Vorweisung des Fahrzeugausweises am Schalter der Ordnungsbussenzentrale an der Obermühlestrasse 5 kaufen.

Kosten & Fristen

Zone für Fussgänger und Zone Altstadt

  • Fr. 20.- / Tag

Kurzparkzone (Parkuhren bis 60 Minuten, Nähe Bahnhof)

  • Fr. 10.- / Tag

Blaue Zonen / Parkuhren (mehr als 60 Minuten)

  • Fr. 10.- / Tag

Güterumschlagszone Stadthausstrasse

  • Fr. 10.- / Tag

Kontakt

Verkehrsüberwachung & Ordnungsbussen

Verkehrsüberwachung & Ordnungsbussen
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Schalter: 
Montag – Freitag
7 bis 17 Uhr
Vor Feiertagen bis 16 Uhr
Telefon:
Montag – Freitag
9 bis 11 Uhr
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