Verkehr in der Altstadt

Die Fussgängerzone in der Winterthurer Altstadt besteht in ihrer heutigen Form seit 1999. Zufahrt, Anlieferung und Warenumschlag sind mit Motorfahrzeugen nur zu bestimmten Zeiten oder mit Bewilligung erlaubt.

Markierungen auf der Karte (1)

Markierungen auf der Karte
Bezeichnung
Fussgängerzone Altstadt

Je nach Ort und Zeit ist Güterumschlag in der Fussgängerzone erlaubt. Handwerker:innen, die ihr Fahrzeug vor Ort abstellen müssen, beziehen dafür eine Bewilligung.

Temporäre Signalisationen – zum Beispiel während eines Markts – sind verbindlich und gelten auch für Güterumschlag und Personentransporte.

Güterumschlag

Als Güterumschlag gilt das Ein- und Ausladen von Gütern, die aufgrund ihrer Grösse oder ihres Gewichts den Transport mit einem Fahrzeug erfordern. Erlaubt ist ausschliesslich die Zeit, die für das eigentliche Verladen nötig ist.

Nicht zum erlaubten Güterumschlag zählen:

  • Aussortieren, Verpacken oder Nachzählen von Ware
  • Kontrolle einer Lieferung
  • geschäftliche Besprechungen oder Telefongespräche im Zusammenhang mit einer Zustellung
  • Montage oder Demontage von Transportgut
  • Wartezeiten, z. B. wegen Kundschaft

Marktgasse, Untertor und Münzgasse

In der Marktgasse (Hauptladenstrasse), im Untertor und in der Münzgasse ist Güterumschlag bis 11.00 Uhr gestattet. Von 11.00 bis 18.30 Uhr gilt dort ein allgemeines Fahrverbot. Wer in dieser Zeit Güter umschlagen muss, benötigt zwingend eine Tagesbewilligung Altstadt.

Wochenmarkt

Jeweils dienstags und freitags gilt im Gebiet Steinberggasse/Metzggasse/Spitalgasse während des Wochenmarkts von 6.00 bis 11.30 Uhr ein allgemeines Fahrverbot.

Spezialbewilligung für Berufstätige in der Altstadt

Berufstätige, die für ihre Arbeit direkten Zugriff auf ihr Fahrzeug benötigen - etwa, für Einzelteile, Arbeitsgeräte, Waren oder Wertgegenstände - können eine Bewilligung beantragen, um in der Altstadt zu parkieren.

Für diesen Inhalt zuständig

Verkehrsüberwachung & Ordnungsbussen

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8400 Winterthur

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