Parkscheibe
Wer sein Fahrzeug in einem Parkfeld in der blauen Zone parkiert, muss die Parkscheibe bedienen und diese gut sichtbar hinter der Frontscheibe anbringen.
Der Pfeil der Parkscheibe muss auf den der tatsächlichen Ankunftszeit nachfolgenden Strich eingestellt werden; das heisst auf die nächste Stunden- oder Halbstundenmarkierung.
Beispiel: Ankunft zwischen 08.00 und 08.29 Uhr = einzustellende Ankunftszeit *08.30 Uhr, sowie bei einer Ankunft zwischen 08.30 und 08.59 Uhr = *09.00 Uhr.
In der blauen Zone darf das Fahrzeug ab der einzustellenden Ankunftszeit* eine Stunde lang parkiert werden.
Ausnahme über Mittag: Bei einer Ankunft zwischen 11.30 und 13.29 Uhr darf bis 14.30 Uhr parkiert werden (siehe Grafik oben).
Zwischen 19.00 und 07.59 Uhr muss die Parkscheibe nicht angebracht werden, sofern das Fahrzeug vor 08.00 Uhr wieder in den Verkehr eingefügt wird.
Es darf ausschliesslich eine Parkscheibe gemäss Anhang 3 Ziffer 1 der Signalisationsverordnung verwendet werden.
Die Anleitung zum Einstellen der Parkscheibe befindet sich jeweils auf der Rückseite der Karte.
Neue Parkscheiben können gratis bei der Stadtpolizei Winterthur, Obermühlestrasse 5, bezogen werden.