Parkbewilligungen (Blaue Zone)
Anwohnende der Blauen Zone
Die Anwohnenden können für eine Jahrespauschale von 710 Franken eine Kombikarte (Tages- und Nachtparkgebühren) beantragen. Diese erlaubt ihnen, in ihrer Zone das Fahrzeug grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen zu parkieren. Ebenfalls sind Besuchskarten und befristete Zonenkarten für die Anwohnenden erhältlich.
Anrecht auf eine Zonenkarte hat, wer auf der Einwohnerkontrolle aktiv gemeldet ist und in einer entsprechenden Zone bzw. Altstadt wohnt.
In Ausnahmefällen kann eine Zonenkarte gewährt werden:
- Wenn ein Mietvertrag für ein in einer Zone befindliches Objekt vorgewiesen werden kann.
- Wenn eine Besitzurkunde eines in einer Zone befindlichen Objekts vorgewiesen werden kann und dieses durch den Besitzer oder die Besitzerin genutzt wird.
Hinweis zum Bedürfnisnachweis
Für den Bezug einer Anwohner-Kombibewilligung der Blauen Zone muss ein Bedürfnisnachweis eingereicht werden (dass man keinen privaten Parkplatz zur Verfügung hat). Dieser Nachweis muss bei jedem neuen Antrag und jeder Verlängerung eingereicht werden.
Betriebe in Blauen Zonen
Jeder Betrieb innerhalb der Altstadt oder einer Parkzone hat Anrecht auf eine entsprechende Betriebs-Parkkarte.
Besuch von Anwohnenden in Parkzonen
Anrecht auf Besucherparkkarten hat, wer auf der Einwohnerkontrolle aktiv gemeldet ist und in einer entsprechenden Zone wohnt oder zugewiesen werden kann.
Parkingpay
Alle Informationen zu Parkingpay.
Der Nachweis, dass keine private Parkierungsmöglichkeit zur Verfügung steht, hat bei jedem neuen Antrag / Verlängerung zu erfolgen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Bewilligung zwischen 1 – 12 Monate zu lösen.
Wir haben von Ihrer Verwaltung oder von Ihnen als Eigentümer kein ausgefülltes Formular, dass keine private Parkierungsmöglichkeit zur Verfügung steht, erhalten.
Sie dürfen weiterhin mit der Parkscheibe in der Blauen Zone parkieren. Die Parkscheibe muss von Montag – Samstag von 08.00 Uhr – 19.00 Uhr hinter der Frontscheibe angebracht werden.
Seit dem 01.01.2022 werden alle Bewilligungen über das Parkingpay System verwaltet. Gerne senden wir Ihnen ein Handout oder wir erklären es Ihnen am Schalter der Stadtpolizei.
Gemäss Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone erhalten nur Einwohnerinnen und Einwohner eine Parkbewilligung, wenn Ihr Wohnsitz in Winterthur ist. Aus diesem Grund haben Sie kein Anrecht auf eine entsprechende Bewilligung.
Gemäss Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone haben Einwohnerinnen und Einwohner von Winterthur nur für die Parkzone in der Sie wohnhaft sind ein Anrecht auf eine entsprechende Bewilligung.
Weitere Antworten auf häufige Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur flächendeckenden Blauen Zone.
Kontakt
Falls Ihre Frage unter dem Link oben nicht beantwortet werden konnte, melden Sie sich bei der Ordnungsbussenzentrale.