Parkbewilligungen (Blaue Zone)
Anwohnende der Blauen Zone
Die Anwohnenden können für eine Jahrespauschale von 710 Franken eine Kombikarte (Tages- und Nachtparkgebühren) beantragen. Diese erlaubt ihnen, in ihrer Zone das Fahrzeug grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen zu parkieren. Ebenfalls sind Besuchskarten und befristete Zonenkarten für die Anwohnenden erhältlich.
Anrecht auf eine Zonenkarte hat, wer auf der Einwohnerkontrolle aktiv gemeldet ist und in einer entsprechenden Zone bzw. Altstadt wohnt.
In Ausnahmefällen kann eine Zonenkarte gewährt werden:
- Wenn ein Mietvertrag für ein in einer Zone befindliches Objekt vorgewiesen werden kann.
- Wenn eine Besitzurkunde eines in einer Zone befindlichen Objekts vorgewiesen werden kann und dieses durch den Besitzer oder die Besitzerin genutzt wird.
Betriebe in Blauen Zonen
Jeder Betrieb innerhalb der Altstadt oder einer Parkzone hat Anrecht auf eine entsprechende Betriebs-Parkkarte.
Besuch von Anwohnenden in Parkzonen
Anrecht auf Besucherparkkarten hat, wer auf der Einwohnerkontrolle aktiv gemeldet ist und in einer entsprechenden Zone wohnt oder zugewiesen werden kann.
Parkingpay
Alle Informationen zu Parkingpay.
Fragen?
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur flächendeckenden Blauen Zone.
Kontakt
Falls Ihre Frage unter dem Link oben nicht beantwortet werden konnte, melden Sie sich bei der Ordnungsbussenzentrale.