Parkieren
Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
Werktage
Im Strassenverkehrsgesetz wird nur zwischen Werktagen (Montag–Samstag) und Sonn-/Feiertagen unterschieden. Sofern nicht anders signalisiert, muss die Parkscheibe in der blauen Zone von Montag bis Samstag, 8.00 bis 19.00 Uhr, gestellt werden.
Titel | Typ | Grösse |
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Merkblatt Einstellen der Parkscheibe | 199.2 KB | |
Übersicht öffentliche Parkplätze | 43.9 KB |
Parkingpay
Alle Informationen zu Parkingpay.
Kontakt
Falls Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bei der Ordnungsbussenzentrale.