Parkieren
Parkieren ist das Abstellen des Fahrzeugs, das nicht bloss dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
Werktage
Im Strassenverkehrsgesetz wird nur zwischen Werktagen (Montag–Samstag) und Sonn-/Feiertagen unterschieden. Sofern nicht anders signalisiert, muss die Parkscheibe in der blauen Zone von Montag bis Samstag, 8.00 bis 19.00 Uhr, gestellt werden.