Busse und Anzeige
Informationen zur Ordnungsbusse
Hier finden Sie eine Erklärung, wie eine Ordnungsbusse funktioniert und was Sie für Möglichkeiten haben, wenn Sie mit einer Busse nicht einverstanden sind.
Busse / Fine / Amendes / Multe
EN: You can pay your fine using the following link. Please enter your fine number.
FR: Vous pouvez payer votre amende via le lien suivant. Veuillez saisir le numéro de votre amende.
IT: Può pagare la sua multa tramite il seguente link. Inserisca il numero della sua multa.
Rotlicht- und Geschwindigkeitsübertretung
Sie haben eine Frage, weil Sie ein Rotlicht überfahren haben oder eine Geschwindigkeitsübertretung begangen haben? Die Kontaktangaben finden Sie unten aufgeführt.
Busse trotz Parkbewilligung
Melden Sie sich per E-Mail, damit wird den Sachverhalt prüfen können. Die Kontaktangaben finden Sie unten aufgeführt.
Fremde Fahrzeuge auf dem Privatparkplatz
Steht ein fremdes Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem Privatparkplatz, versuchen Sie zuerst, die Halterin oder den Halter zu kontaktieren. Ist dies nicht möglich, wenden Sie sich bei einem gemieteten Parkplatz an die Liegenschaftsverwaltung oder die Eigentümerschaft. Diese kann das weitere Vorgehen festlegen und über bestehende Regelungen für die Liegenschaft informieren.
Möchten Sie gegen das unberechtigte Parkieren vorgehen, handelt es sich grundsätzlich um eine privatrechtliche Angelegenheit. Bei wiederkehrenden Problemen kann die Eigentümerschaft beispielsweise ein gerichtliches Verbot prüfen. Für Fragen zum Abschleppen eines unberechtigt abgestellten Fahrzeugs können Sie sich an einen privaten Abschleppdienst wenden. Dieser kann Sie auch über die Voraussetzungen und möglichen Kosten informieren.
Die Stadtpolizei Winterthur ist bei gewöhnlichem unberechtigtem Parkieren auf Privatgrund nicht für das Ausstellen von Ordnungsbussen zuständig. Besteht jedoch eine konkrete Gefahr oder wird beispielsweise eine notwendige Zu- oder Wegfahrt blockiert, können Sie die Polizei kontaktieren.
Einzelrichterliches Verbot
Ich möchte Strafantrag stellen wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots
Wer eine Missachtung eines gerichtlichen Verbots, zum Beispiel beim Parkieren auf Privatgrund, anzeigen möchte, muss einen Strafantrag einreichen. Verstösse werden nur auf Antrag verfolgt.
Der Strafantrag muss von einer berechtigten Person gestellt werden, also von der Eigentümer:in, der Mieter:in oder einer bevollmächtigten Person. Als Nachweis der Berechtigung ist ein Urkundenbeweis beizulegen, zum Beispiel ein Grundbuchauszug, ein Mietvertrag oder eine Vollmacht.
Die vollständig ausgefüllte Anzeige und der Strafantrag sind zusammen mit dem Urkundenbeweis per Post an die zuständige Stelle einzureichen. Auch ein Rückzug des Strafantrags muss schriftlich per Post erfolgen.
Bussenlisten
Hier finden Sie eine Übersicht der unterschiedlichen Bussen und deren Höhe.
Das könnte Sie auch interessieren
Für diesen Inhalt zuständig
Verkehrsüberwachung & Ordnungsbussen
Öffnungszeiten
| Schalter: Montag – Freitag | 7 bis 17 Uhr Vor Feiertagen bis 16 Uhr |
| Telefon: Montag – Freitag | 9 bis 11 Uhr |
Kontakt
- Seite erstellt am
- Inhalt zuletzt aktualisiert am