Online Polizeiposten

Viele Anliegen lassen sich direkt bei der Stadtpolizei Winterthur klären. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und erfahren, wie Sie schnell und unkompliziert zum richtigen Angebot gelangen.

Anzeige erstatten

Mit Suisse ePolice können Sie Polizeianzeigen einfach und sicher online erfassen. Für manche Anzeigen müssen Sie persönlich an einem Polizeischalter vorbeikommen (zum Beispiel bei einem Ausweisverlust, Anzeigen gegen Personen oder bei Beschwerden).

Busse

Ordnungsbusse und Ordentliches Verfahren

Eine Ordnungsbusse ist ein einfaches und anonymes Verfahren. Es wird nur der Betrag gemäss Bussenliste eingefordert.

Wer mit der Ordnungsbusse nicht einverstanden ist, kann das Ordnungsbussenverfahren ablehnen. In diesem Fall wird das ordentliche Verfahren eingeleitet.

Die zuständige Behörde prüft dann den Fall. Kommt sie zum Schluss, dass der Verstoss begangen wurde, müssen neben der Busse auch Verfahrenskosten bezahlt werden.

So läuft das Verfahren ab:

Wenn ein Verstoss gegen das Ordnungsbussengesetz festgestellt wird, wird eine Ordnungsbusse ausgestellt. Die Busse wird in der Regel am Fahrzeug hinterlassen. Wird die lenkende Person direkt beim Fahrzeug angetroffen, werden ihre Personalien aufgenommen.

Wird die Busse nicht innert 30 Tagen bezahlt und ist nicht bekannt, wer das Fahrzeug gelenkt hat, wird die Halterin oder der Halter des Fahrzeugs ermittelt. Danach wird ihr oder ihm eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein zugestellt. Wird auch diese nicht bezahlt, wird davon ausgegangen, dass die Busse nicht akzeptiert wird und dass die Halterin oder der Halter das Fahrzeug gelenkt hat. In diesem Fall wird das ordentliche Verfahren eingeleitet.

Im ordentlichen Verfahren können neben der Busse auch Verfahrenskosten anfallen.

Das Ordnungsbussenverfahren ist anonym. Wird die Busse bezahlt, muss der Kontrollbehörde nicht mitgeteilt werden, wer das Fahrzeug gelenkt hat. Hat die Halterin oder der Halter den Verstoss nicht selber begangen, kann sie oder er die Angaben zur lenkenden Person bekannt geben. Der weitere Schriftverkehr erfolgt dann mit dieser Person.

Bedenkfristformular

An jeder Ordnungsbusse, die an einem Fahrzeug hinterlassen wird, befindet sich ein sogenanntes «Bedenkfristformular». Dieses Formular kann verwendet werden, wenn es Gründe für das falsche Parkieren gibt, zum Beispiel ein ärztlicher Notfall. Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Dazu gehören die Angaben zur lenkenden Person, Datum und Unterschrift. Unter «Bemerkungen/Aussagen» muss der Grund für den Verstoss angegeben werden.

Reicht der Platz auf dem Formular nicht aus, können die Angaben auf einem separaten Blatt ergänzt werden. Falls vorhanden, sind Belege beizulegen, zum Beispiel ein Lieferschein, ein Spitalaufnahmeprotokoll oder ein ärztliches Attest.

Das ausgefüllte Bedenkfristformular muss vor Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist an diese Adresse geschickt werden:

Ordnungsbussenzentrale
Obermühlestrasse 5
8403 Winterthur

Der Einzahlungsschein muss abgetrennt werden. Er bleibt bei der gebüssten Person. Die Stadtpolizei prüft den Fall nochmals. Das Ergebnis wird telefonisch oder schriftlich mitgeteilt.

Bleibt die Busse bestehen, kann sie innert 30 Tagen nach der Mitteilung bezahlt werden. Wird sie nicht bezahlt, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet.

Unter dem Scheibenwischer fand ich einen QR-Bussenzettel vor und möchte wissen, wie ich diesen bezahlen kann?

  • Scannen Sie den QR-Code mit einem Smartphone oder Tablet und Sie erhalten die Details zu Ordnungsbusse. 
  • Oder geben Sie im Browser bussen.winterthur.ch ein und Sie erhalten Details zur Ordnungsbusse. 
  • Sie können auch am Schalter der Stadtpolizei vorbeikommen. 
  • Oder Sie warten die Zahlungsfrist ab und wir stellen dem Halter des Fahrzeuges automatisch eine Rechnung zu.

Ich bin bei Rot über die Ampel oder zu schnell gefahren, was passiert nun?

Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +41 52 267 58 91 an.

Ordnungsbusse trotz Parkbewilligung?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an obz@win.ch damit wird den Sachverhalt überprüfen können.

Mein Auto wurde geblitzt und ich möchte das Foto, damit ich herausfinden kann, wer gefahren ist. Bekomme ich das?

Bevor die Ordnungsbusse nicht bezahlt ist, erhalten Sie von uns keine Foto, da dies als Beweismaterial gilt.

Bewilligungen

Für bestimmte Nutzungen des öffentlichen Raums braucht es eine Bewilligung. Dazu gehören zum Beispiel Veranstaltungen, Verkaufsstände oder das Anbringen von Werbung auf öffentlichem Grund.

Auch für das dauerhafte Parkieren von Fahrzeugen in der Blauen Zone ist eine Bewilligung erforderlich.

Die Bewilligung muss vor der Nutzung beantragt werden. Die zuständige Stelle prüft das Gesuch und informiert über die weiteren Schritte.

Fundbüro

Sie haben etwas in Winterthur auf öffentlichem Grund gefunden oder verloren? Dann melden Sie sich beim Fundbüro Winterthur, welches von der Brühlgutstiftung betrieben wird. Dort finden Sie weitere Informationen zum Vorgehen.

Akteneinsicht

Wer Auskunft darüber haben möchte, welche persönlichen Daten im Polizei- und Informationssystem POLIS von der Stadtpolizei Winterthur über ihn erfasst sind und bei welcher Behörde er diese Akten einsehen kann, hat die Möglichkeit ein Gesuch an die Stadtpolizei Winterthur stellen. 

Bitte beachten Sie, dass die Stadtpolizei Winterthur nur Auskunft über Geschäfte geben darf, die in die Zuständigkeit der Stadtpolizei Winterthur fallen. Ist für die Bearbeitung der Angefragten Daten die Stadtpolizei Zürich oder die Kantonspolizei Zürich zuständig, dürfen wir aufgrund der POLIS-Verordnung keine Auskunft erteilen.

Gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) müssen Akteneinsichtsgesuche innerhalb einer Frist von 30 Tagen bearbeitet werden. Es ist uns ein Anliegen, Ihr Gesuch schnellstmöglich zu bearbeiten – wir danken Ihnen für Ihre Geduld.

Erforderliche Angaben

Damit ein Gesuch bearbeitet werden kann, müssen zwingend alle untenstehenden Informationen eingereicht werden:

  • Name, Adresse und Telefonnummer des Gesuchstellers
  • Grund und Zweck des Gesuchs
  • Art, Ort, Datum und Zeit des Vorfalls
  • Kopie eines amtlichen Ausweises; Pass oder Identitätskarte doppelseitig der gesuchstellenden Person oder Vollmacht der betroffenen Privatperson, wenn ein Anwalt oder eine Versicherungsgesellschaft das Gesuch einreicht.

Per Post an:
Stadtpolizei Winterthur
Akteneinsicht
Obermühlestrasse 5
8403 Winterthur

Oder per Mail:
stapo.akteneinsicht@win.ch
(Bitte beachten Sie, dass per E-Mail versendete Daten in der Regel unverschlüsselt übermittelt werden.)

Ausweisverlust

Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben, sollten Sie persönlich zu einem Polizeiposten gehen und sich nach Möglichkeit mit einem anderen amtlichen Dokument ausweisen, zum Beispiel einem Führerschein. Dort können Sie die Verlustmeldung machen.

Es ist wichtig, dass Sie diesen Schritt so schnell wie möglich unternehmen, um Missbrauch zu vermeiden und um einen neuen Ausweis zu beantragen.

Ohne die Verlustmeldung können Sie keinen neuen Ausweis beantragen.

Stadtpolizei Winterthur
Schalter
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Waffenerwerbsschein

Für den Erwerb bewilligungspflichtiger Waffen benötigen Sie einen Waffenerwerbsschein. Der Waffenerwerbschein kann elektronisch oder physisch mit dem passenden Formular eingereicht werden. Die Stadtpolizei Winterthur ist für die Gesuche der Anwohner der Stadt Winterthur zuständig.

Sobald das Gesuch mit den dazugehörigen Beilagen (Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises; Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres des Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.) bei der Stadtpolizei eingereicht worden ist, wird dieses durch den Spezialdienst (Fachstelle Waffen) bearbeitet.

Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug gibt Auskunft über bestimmte strafrechtliche Verurteilungen einer Person. Er kann beispielsweise für eine neue Arbeitsstelle, eine Bewilligung oder andere amtliche und private Zwecke verlangt werden.

Der Auszug kann von der betroffenen Person selbst bestellt werden. Je nach Verwendungszweck stehen unterschiedliche Arten von Strafregisterauszügen zur Verfügung.

SmartCard

Public Key Infrastructure (PKI)

Die Public Key Infrastructure (PKI) ermöglicht den sicheren Einsatz digitaler Zertifikate für die Authentifizierung, elektronische Signaturen und die Verschlüsselung von Daten. Die dafür eingesetzte SmartCard enthält persönliche Zertifikate und dient dem sicheren Zugriff auf verschiedene Fachanwendungen und E-Government-Dienste.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Beantragung, Erneuerung und Verwaltung Ihrer SmartCard und Zertifikate. Zudem erhalten Sie Anleitungen zum Entsperren der PIN, zum Widerruf von Zertifikaten sowie zur benötigten Software und den zuständigen Kontaktstellen.

SmartCard mit Zugriff beantragen

Für den Zugriff auf verschiedene Fachanwendungen und E-Government-Dienste wird eine persönliche SmartCard mit digitalen Zertifikaten benötigt.

Die SmartCard enthält persönliche Zertifikate zur Authentifizierung sowie für das elektronische Signieren und Verschlüsseln von Dokumenten.

Eine SmartCard kann beantragt werden, wenn:

  • Sie erstmals eine SmartCard benötigen. 
  • Ihr bisheriges Zertifikat abgelaufen ist. 
  • Ihre SmartCard verloren gegangen oder defekt ist. 
  • sich Ihre persönlichen Angaben (z. B. Name) geändert haben. 
  • eine Ersatzkarte benötigt wird. 

Für die Ausstellung einer SmartCard ist ein persönlicher Termin erforderlich.

Voraussetzung für Terminvereinbarung ist eine Erfassung der Person im IAM ZH. Die Namen müssen korrekt eingetragen sein. 

Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin mit dem LRA Office der Stadtpolizei Winterthur.

Software

Erforderliche Software

Für die Nutzung der SmartCard muss die erforderliche Software auf Ihrem Arbeitsplatz installiert sein. Nur mit den unterstützten Programmversionen ist eine einwandfreie Verwendung der SmartCard gewährleistet.

Die benötigte Software finden Sie hier:

  1. SafeNet Authentication Client – für die Nutzung der SmartCard
  2. Certificate Renewal – für die Erneuerung bestehender Zertifikate 
  3. PIN Reset – für das Entsperren einer gesperrten SmartCard (nur für berechtigte Personen)

Aktuelle Software:
SAC 10.9. R1
PIN Reset  1.14
Certificate Renewal 1.14

PIN-ändern

Nach viermaliger falscher Eingabe der PIN wird die SmartCard aus Sicherheitsgründen gesperrt. Und die SmartCard wieder verwenden zu können, muss ein PIN-Reset durchgeführt werden.

Erneuerung bestehender Zertifikate

Die auf Ihrer SmartCard gespeicherten Zertifikate besitzen eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Um eine unterbrechungsfreie Nutzung sicherzustellen, sollten die Zertifikate vor ihrem Ablauf erneuert werden.

Die Erneuerung ist nur möglich, solange die bestehenden Zertifikate noch gültig sind. Sind die Zertifikate bereits abgelaufen, muss eine neue SmartCard mit Zertifikaten beantragt werden.

Voraussetzungen

Für die Online-Erneuerung benötigen Sie:

  • Eine SmartCard mit noch gültigen Zertifikaten
  • Die installierte SmartCard-Software
  • Einen angeschlossenen SmartCard-Leser
  • Anleitung zur Erneuerung

Die Erneuerung der Zertifikate erfolgt mit der Anwendung Renewal2.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im folgenden Dokument:

Falls die Erneuerung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann oder Ihre Zertifikate bereits abgelaufen sind, wenden Sie sich bitte an den SmartCard-Support.

Zertifikate wiederrufen

Ein Zertifikat muss widerrufen werden, wenn die Sicherheit oder die Gültigkeit der darauf gespeicherten Daten nicht mehr gewährleistet ist. Nach dem Widerruf kann das Zertifikat nicht mehr verwendet werden.

Wann ist eine Revokation erforderlich?

Eine Revokation ist insbesondere in folgenden Fällen notwendig:

  • Verlust oder Diebstahl der SmartCard
  • Defekte oder beschädigte SmartCard
  • Verdacht auf Missbrauch oder Kompromittierung des Zertifikats
  • Austritt aus der Organisation oder Entzug der Berechtigung
  • Änderungen von im Zertifikat enthaltenen Personendaten (z. B. Name)

Vorgehen

Melden Sie den Widerruf umgehend dem LRA-Office der Stadtpolizei Winterthur.

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail:

Telefon: +41 52 267 58 61
E-Mail: LRA.Officer@win.ch

Bitte geben Sie, wenn möglich, folgende Informationen an:

  • Name und Vorname
  • SmartCard-Nummer
  • Grund des Widerrufs (z. B. Verlust, Defekt oder Austritt)
  • Datum 

Nach Eingang Ihrer Meldung wird das Zertifikat widerrufen.

Die SmartCard ist anschliessend an folgende Adresse zu retournieren:

Stadtpolizei Winterthur
ICT
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Kontakt

LRA Office

Ausstellung SmartCard

Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Notfall-Nummern

Polizei
117
Feuerwehr
118
Sanität
144
REGA
1414
Tox Info Suisse
145

Für diesen Inhalt zuständig

Stadtpolizei

Standort Stadtpolizei

Stadtpolizei Winterthur
Stadtpolizei
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Mittwoch08.00-17.00 Uhr
Donnerstag08.00-18.00 Uhr
 
Freitag08.00-17.00 Uhr

Sie können in einigen Fällen auch online Anzeige erstatten: Suisse ePolice – der Schweizer Online-Polizeiposten (suisse-epolice.ch)
Dringende Anzeigen werden an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr entgegengenommen.

Im Notfall 117 anrufen.

Standort Verwaltungpolizei

Verwaltungpolizei
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Freitag07.30–12.00,
13.30–17.00 Uhr

Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr besetzt.

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