Märkte & Veranstaltungen

Sie planen eine Veranstaltung, möchten ein Restaurant eröffnen oder an einem Markt teilnehmen? Hier finden Sie alle nötigen Informationen der Verwaltungspolizei.

Flohmarkt

Es finden 12 Flohmärkte zwischen März - Oktober statt. Der offizielle Anmeldeschluss ist jeweils der 31. Dezember. Die Bearbeitung erfolgt nach Posteingangsdatum. Das Anmeldeformular wird jeweils Mitte November hochgeladen.

Anmeldungen nach Anmeldeschluss werden nur berücksichtigt, wenn noch freie Plätze verfügbar sind. Es werden Wartelisten geführt.

Saisonbewilligungen 

Es werden total 4 Saisonbewilligungen für Foodstände und 30 Saisonbewilligungen für Warenstände vergeben. Sollte es mehr Interessenten geben, entscheidet das Los. Sollte es zu einer Verlosung kommen, werden die Interessenten vorab informiert. Anmeldungen für Saisonstände, die nach dem 31.12. eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Flohmarktdaten 2026

14.03.2026 ausgebucht
28.03.2026 ausgebucht
11.04.2026 ausgebucht
25.04.2026 ausgebucht
09.05.2026 ausgebucht
30.05.2026 ausgebucht
13.06.2026 ausgebucht
11.07.2026 ausgebucht
12.09.2026 ausgebucht
26.09.2026 ausgebucht
10.10.2026 ausgebucht
24.10.2026

E-Mail Flohmarkt

Haben Sie Fragen zum Flohmarkt? Dann wenden Sie sich per E-Mail an stapo.flohmarkt@win.ch 

Jahrmarkt

Die Jahrmärkte finden 3x im Jahr von 09:00 - 21:00 Uhr statt. 

Maimarkt
  1. Donnerstag im Mai (sofern dieser nicht auf den 1. Mai fällt)
Martinimarkt
  1. Donnerstag im November
Chlausmarkt
  1. Donnerstag im Dezember

Kunst- und Handwerkermarkt

Der Kunst- und Handwerkermarkt findet grundsätzlich von 07:00 - 17:00 Uhr auf dem Neumarkt statt. Platzverschiebungen auf den Königshof sind mit einem * gekennzeichnet.

Daten Kunst- und Handwerkermarkt 2026:

21.03.2026
18.04.2026
02.05.2026
16.05.2026
06.06.2026
04.07.2026
25.07.2026
08.08.2026
22.08.2026
05.09.2026
19.09.2026
03.10.2026
17.10.2026
07.11.2026
*21.11.2026
*05.12.2026
*19.12.2026
 

Wochenmarkt

Der Wochenmarkt findet jeweils dienstags und freitags von 06:00 bis 11:00 Uhr statt.

Vorverschiebungen aufgrund von Feiertagen:

Donnerstag, 24.12.2026

Gastronomie

Gastwirtschaft

Gaststätten bieten Speisen und Getränke an einem baurechtlich bewilligten Ort an. Um ein Restaurant führen zu dürfen, benötigt man ein Patent. Dieses muss bei der Verwaltungspolizei beantragt werden.

Wann müssen Sie sich mit dem kantonalen Labor in Verbindung setzen?

  • Neueröffnung eines Restaurants
  • Schliessung eines Restaurants
  • Patentwechsel

Festwirtschaft

Bewilligungspflichtig ist das Anbieten von Steh- und Sitzplätzen zum Genuss von Speisen und Getränken vor Ort. Zudem müssen folgende Punkte gegeben sein:

  • die Örtlichkeit muss allgemein zugänglich sein
  • es muss eine Erwerbsabsicht bestehen

Ausgenommen sind alkoholfreie Festwirtschaften bis max. 10 Steh- oder Sitzplätzen.

Klein- und Mittelverkauf

Handel mit alkoholhaltigen Getränken im Klein- und Mittelverkauf. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Genuss an Ort und Stelle ist verboten. Ausgenommen ist die unentgeltliche Degustation nicht gebrannter alkoholhaltiger Getränke (z.B. Wein).

Strassencafé

Neue Strassencafés und Aussenwirtschaften auf öffentlichem Grund benötigen eine baurechtliche Bewilligung. Wenn diese erteilt wurde, muss bei der Verwaltungspolizei eine Bewilligung für den öffentlichen Grund eingeholt werden.

Verlängerungen

Gastwirtschaften sind grundsätzlich von 24:00 bis 05:00 Uhr geschlossen (Schliessungszeit; § 15 Abs. 1 GGG).

Ausnahmen von der Schliessungszeit (Hinausschiebung/Aufhebung) werden während der Bürozeiten durch die Verwaltungspolizei erteilt.

Melden Sie Bewilligungen ausserhalb der Bürozeiten der Stadtpolizei Winterthur. Bei normalen Gastwirtschaften bis 23:45 Uhr, bei späteren Schliessungszeiten 15 Minuten davor.

Standaktionen

Sie möchten auf öffentlichem Grund Mitglieder anwerben, Werbung für Ihr Geschäft machen, einen Verkaufsstand betreiben oder als Schule/Pfadi Kuchen verkaufen? Dann müssen Sie eine Bewilligung einholen. Auch für politische und religiöse Aktionen, bei welchen Standmaterial aufgebaut wird, muss eine Bewilligung eingeholt werden.

Strassenmusik

Das Musizieren auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig. Sämtliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt. 

Wichtig: Bewilligungen für das Musizieren mit Verstärkeranlagen (auch Böxli) müssen mittels Veranstaltungsgesuch beantragt werden.

Veranstaltungen

Folgende Vorhaben auf dem öffentlichen Grund sind bewilligungspflichtig:

  • Abspielen von Musik, Ansprachen / Durchsagen mit Boxen
  • Dreharbeiten und Fotoaufnahmen auf öffentlichem Grund
  • Hochzeitsapéro im Lindengutpark (mit mehr als 20 Gästen und/oder diverser Bauten)
  • Passantenbefragungen
  • Quartierfeste
  • Räbeliechtliumzüge
  • Sandwichmänner/frauen
  • Signalisationen für Umzug oder Veranstaltungen (Parkverbote etc.)

Die Gesuche finden Sie auf unserer Serviceseite.

Grossveranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmer:innen muss ein Sicherheitskonzept eingereicht werden. Auch bei kleineren Anlässen, mit vielen Leuten auf engem Raum oder sonstigen Risiken, empfiehlt es sich, ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Informationen finden Sie im Leitfaden. Eine Vorlage zum Ausfüllen können Sie auf unserer Serviceseite downloaden.

Passantenbefragungen

Bei Passantenbefragungen wird zwischen folgenden unterschieden:

  • kommerziell
  • wissenschaftlich
  • politisch
  • religiös

Die Befragungen dürfen nur an einer bewilligten Örtlichkeit stattfinden.

Quartierfeste

Bei Quartierfesten, die auf öffentlichem Grund stattfinden, muss eine Bewilligung eingeholt werden. Strassensperren sind möglich, sofern der Verkehr nicht übermässig beeinträchtigt wird. Diese müssen ebenfalls von der Verwaltungspolizei bewilligt werden.

Räbeliechtliumzüge

Damit Sie einen Räbeliechtliumzug durchführen können und die Strassenlaternen gelöscht werden, müssen Sie bei uns eine Bewilligung einholen.

Werbung

Detailhandel

Sie möchten vor Ihrem Geschäft eine Werbetafel, Warenauslage oder einen Verkaufsstand aufstellen? Dann benötigen Sie eine Bewilligung der Verwaltungspolizei.

Plakat- & Transparentaushang / Wegweiser

Sie planen eine Veranstaltung und möchten gezielt Werbung auf dem öffentlichen Grund machen oder den Kunden den Weg zu Ihrem Anlass weisen? Dann können Sie an unseren offiziellen Aushangstellen Ihre Transparente, Plakate oder Hinweispfeile positionieren.

Kulturplakatsäulen

Es gibt die Möglichkeit gratis Plakate anzubringen. Weitere Informationen und die Voraussetzungen finden Sie unter folgendem Link:

Pilotprojekt Mobile Foodstände

Die Stadtpolizei bietet im Rahmen des um ein Jahr verlängerten Pilotprojekts auch für 2027 Standplätze für den Betrieb von mobilen Foodständen auf öffentlichem Grund an.

Die Buvette mit Strassencafé im frisch sanierten Stadtgarten wird bereits durch einen Pächter betrieben und ist nicht mehr verfügbar.

Unten stehend finden Sie das Konzept mit den dazugehörenden Informationen, Rahmenbedingungen und Bewerbungskriterien. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist für 2027 bereits abgelaufen ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an stapo.verwaltungspolizei@win.ch

Für diesen Inhalt zuständig

Stadtpolizei

Standort Stadtpolizei

Stadtpolizei Winterthur
Stadtpolizei
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Mittwoch08.00-17.00 Uhr
Donnerstag08.00-18.00 Uhr
 
Freitag08.00-17.00 Uhr

Sie können in einigen Fällen auch online Anzeige erstatten: Suisse ePolice – der Schweizer Online-Polizeiposten (suisse-epolice.ch)
Dringende Anzeigen werden an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr entgegengenommen.

Im Notfall 117 anrufen.

Standort Verwaltungpolizei

Verwaltungpolizei
Obermühlestrasse 5
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag–Freitag07.30–12.00,
13.30–17.00 Uhr

Vor Feiertagen bis 16.00 Uhr besetzt.

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