Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen
Wieso benötige ich jedes Mal die Bestätigung meiner Immobilienverwaltung, dass keine private Parkierungsmöglichkeit zur Verfügung steht?
Der Nachweis, dass keine private Parkierungsmöglichkeit zur Verfügung steht, hat bei jedem neuen Antrag / Verlängerung zu erfolgen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Bewilligung zwischen 1 – 12 Monate zu lösen.
Warum wurde mein Bewilligungsantrag abgelehnt?
Wir haben von Ihrer Verwaltung oder von Ihnen als Eigentümer kein ausgefülltes Formular, dass keine private Parkierungsmöglichkeit zur Verfügung steht, erhalten.
Darf ich weiterhin mit der Parkscheibe in der Blauen Zone parkieren?
Sie dürfen weiterhin mit der Parkscheibe in der Blauen Zone parkieren. Die Parkscheibe muss von Montag – Samstag von 08.00 Uhr – 19.00 Uhr hinter der Frontscheibe angebracht werden.
Wie bekomme ich eine Anwohner Kombibewilligung?
Seit dem 01.01.2022 werden alle Bewilligungen über das Parkingpay System verwaltet. Gerne senden wir Ihnen ein Handout oder wir erklären es Ihnen am Schalter der Stadtpolizei.
Ich arbeite in Winterthur, bin aber nicht hier wohnhaft und hätte gerne eine entsprechende Bewilligung.Gemäss Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone erhalten nur Einwohnerinnen und Einwohner eine Parkbewilligung, wenn Ihr Wohnsitz in Winterthur ist. Aus diesem Grund haben Sie kein Anrecht auf eine entsprechende Bewilligung.
Ich wohne in Seen Winterthur und arbeite in Töss Winterthur und hätte gerne eine Bewilligung für meinen Arbeitsort.
Gemäss Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone haben Einwohnerinnen und Einwohner von Winterthur nur für die Parkzone in der Sie wohnhaft sind ein Anrecht auf eine entsprechende Bewilligung.
Weitere Antworten auf häufige Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur flächendeckenden Blauen Zone.