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Bewilligung beziehen

Online

Schritt 1
Sind Sie für eine Parkkarte berechtigt? Hier überprüfen: Blaue Zone

Schritt 2
Falls ja, beantragen Sie die Bewilligung:
- Standort eingeben (ganz Winterthur ist mit PLZ 8400 hinterlegt)
- Zone auswählen
- Button "Bewilligung" klicken

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- Wählen Sie nun die gewünschte Bewilligung aus. Danach erscheint die Meldung: "Freigabepflicht".
- Dann scrollen Sie herunter
- Füllen Sie nun bitte Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mailadresse aus.
- Dann klicken Sie den Button "Beantragen"

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Bedürfnisnachweis: Für eine Monats- oder Jahreskarte für die Blaue Zone braucht es einen Nachweis, dass keine private Parkierungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Dazu ist eine Bestätigung der Immobilienverwaltung bzw. Vermietung oder der Immobilieneigentümerschaft beizubringen. Senden Sie hierzu den per Email erhaltenen Link Ihrer Immobilienverwaltung bzw. Vermietung oder Immobilieneigentümerschaft zu bzw. füllen Sie die gewünschten Angaben selbst aus, falls Sie der/die Immobilieneigentümer/in sind.
Ist dieser Vorgang abgeschlossen, wird der Antrag an die Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur übermittelt, wo Ihr Antrag geprüft und bearbeitet wird.

Schritt 3
Bei positivem Entscheid ist Ihr Konto nach einem bis drei Werktagen freigeschaltet und Sie werden per Email darüber in Kenntnis gesetzt. Anschliessend können Sie in der Parkingpay-App oder am PC unter www.parkingpay.ch die gewünschte Bewilligung kaufen. Hierzu wählen Sie wieder den Standort Winterthur, Ihre Zone und klicken auf «Bewilligung». 

Schritt 4
Wählen Sie die gewünschte Bewilligung aus. Danach können Sie Ihr Kontrollschild anwählen, den ersten Gültigkeitstag und die Dauer der Bewilligung festlegen. Vergewissern sie sich vor dem Kauf der Bewilligung, dass die Ablauferinnerung aktiviert ist. So werden Sie rechtzeitig daran erinnert, Ihre Bewilligung zu erneuern.

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Mit Klick auf «Kaufen» wird der Betrag von Ihrem Parkingpay-Konto abgebucht und die Bewilligung ist ab gewähltem Gültigkeitstag automatisch aktiv.

Schalter

Nebst der Möglichkeit die Parkbewilligung via Handy oder Computer zu lösen, können alle Parkkarten gegen sofortige Barzahlung am Schalter der Stadtpolizei (Obermühlestrasse 5, 8403 Winterthur) beantragt werden.

Sollten Sie eine Anwohnerbewilligung beantragen wollen, so bitten wir Sie vorgängig eine Bestätigung Ihrer Immobilienverwaltung bzw. Vermietung oder der Immobilieneigentümerschaft, dass keine privaten Parkplätze zur Verfügung stehen, einzuholen oder die gewünschten Angaben selbst auszufüllen, falls Sie der/die Immobilieneigentümer/in sind. Laden Sie hierzu das Dokument "Gesuch Parkbewilligung" am Seitenende herunter. 

Autobesitzer die in Winterthur wohnen oder deren Betrieb in Winterthur ist, erhalten eine Parkbewilligung, wenn kein privater Parkplatz vorhanden ist. Es wird keine Parkbewilligung ausgestellt, wenn für eine Liegenschaft die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Parkplätzen herabgesetzt wurde. 

Bringen Sie bitte den entsprechenden Fahrzeugausweis, einen amtlichen Identitätsnachweis (ID, Pass oder Führerausweis) sowie das ausgefüllte Dokument "Gesuch Parkbewilligung" mit an den Schalter. 

Die Bearbeitungsdauer beträgt ebenfalls ein bis drei Werktage.
Die Parkkarte muss künftig selbständig und rechtzeitig erneuert werden. 

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Der Nachweis, dass keine private Parkierungsmöglichkeit zur Verfügung steht, hat bei jedem neuen Antrag / Verlängerung zu erfolgen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Bewilligung zwischen 1 – 12 Monate zu lösen.

Wir haben von Ihrer Verwaltung oder von Ihnen als Eigentümer kein ausgefülltes Formular, dass keine private Parkierungsmöglichkeit zur Verfügung steht, erhalten.

Sie dürfen weiterhin mit der Parkscheibe in der Blauen Zone parkieren. Die Parkscheibe muss von Montag – Samstag von 08.00 Uhr – 19.00 Uhr hinter der Frontscheibe angebracht werden.

Seit dem 01.01.2022 werden alle Bewilligungen über das Parkingpay System verwaltet. Gerne senden wir Ihnen ein Handout oder wir erklären es Ihnen am Schalter der Stadtpolizei.

Gemäss Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone erhalten nur Einwohnerinnen und Einwohner eine Parkbewilligung, wenn Ihr Wohnsitz in Winterthur ist. Aus diesem Grund haben Sie kein Anrecht auf eine entsprechende Bewilligung.

Gemäss Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone haben Einwohnerinnen und Einwohner von Winterthur nur für die Parkzone in der Sie wohnhaft sind ein Anrecht auf eine entsprechende Bewilligung.

Gesuch Parkbewilligung
Typ Titel
Anleitung Parkingpay.pdf
Gesuch Parkbewilligung.pdf

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