Sicherheit im öffentlichen Raum

Sicherheit im öffentlichen Raum betrifft uns alle. Rücksichtnahme, klare Regeln und richtiges Verhalten tragen dazu bei, dass sich alle sicher und wohl fühlen.

Allgemeine Polizeiverordnung

Littering und Abfall

Abfälle gehören in die vorgesehenen Abfalleimer und Sammelstellen. Wer Abfall achtlos wegwirft oder liegen lässt, verursacht zusätzlichen Reinigungsaufwand und belastet die Umwelt.

Was ist Littering?

Littering bedeutet, kleine Mengen Abfall wegzuwerfen oder liegen zu lassen, anstatt sie richtig zu entsorgen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Zigarettenstummel
  • Getränke- und Essensverpackungen
  • Dosen und Flaschen
  • Einweg-E-Zigaretten
  • Überreste von Feuerwerk
  • andere Kleinabfälle

Ist kein Abfalleimer vorhanden, muss der Abfall mitgenommen und später entsorgt werden.

Littering oder illegale Abfallentsorgung?

Littering betrifft kleine Mengen Abfall, die weggeworfen oder liegen gelassen werden.

Bei grösseren Mengen oder Gegenständen, beispielsweise Abfallsäcken oder Möbeln, handelt es sich um widerrechtliche Abfallentsorgung. Dafür gelten andere Bestimmungen und Bussen.

Abfall richtig entsorgen

Nutzen Sie öffentliche Abfalleimer sowie die vorgesehenen Sammel- und Entsorgungsstellen. Ist keine Entsorgungsmöglichkeit vorhanden, nehmen Sie Ihren Abfall mit.

Illegale Abfallablagerungen können können Sie über den Stadtmelder melden. 

Neue Regelungen seit dem 1. August 2026

Seit dem 1. August 2026 gelten in der ganzen Schweiz einheitliche Bestimmungen gegen Littering.

Wer Abfälle wegwirft oder liegen lässt, kann wie folgt gebüsst werden:

Beschreibung:
Beispiel:
Ordnungsbusse:
Ein einzelner Kleinabfall wird weggeworfen oder liegengelassen
Zigarettenstummel, einzelne Dose/Flasche, Plastiksack, Kaugummi
Fr. 80.-
Zwei oder mehr Kleinabfälle, insgesamt weniger als 17 Liter.
Verpackung + Serviette + Getränkdose, zurückgelassene Überreste eine Mittagessens
Fr. 100.-
Widerrechtliche Entsorgung von 35 bis 110 Litern Siedlungsabfall.
kleiner gefüllter Abfallsack bzw. entsprechende lose Abfallmenge
Fr. 150.-
Widerrechtliche Entsorgung von mehr als 35 bis 110 Litern Siedlungsabfall
grösserer Kehrrichtsack bzw. entsprechende lose Abfallmenge.
Fr. 250.-

Lärm und Nachtruhe

Lärm lässt sich im Alltag nicht immer vermeiden. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft, Konflikte zu verhindern und das Ruhebedürfnis anderer zu respektieren.

Wann gelten Ruhezeiten?

In Winterthur gilt grundsätzlich die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr. Während der Sommerzeit beginnt sie freitags, samstags und an Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen erst um 23.00 Uhr.

Während der Nachtruhe ist Lärm verboten, der die Ruhe oder den Schlaf stört.

Ein erhöhtes Ruhebedürfnis gilt zudem:

  • werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr
  • werktags ab 20.00 Uhr bis zur Nachtruhe
  • an öffentlichen Ruhetagen

Was gilt als störender Lärm?

Nicht jeder Lärm ist verboten. Entscheidend sind unter anderem Zeitpunkt, Dauer, Lautstärke und Umgebung.

Störungen können beispielsweise durch laute Musik und Partys, Rufen und Schreien oder andere vermeidbare Lärmquellen entstehen.

Was gilt bei Verstössen?

Eine Störung der Nachtruhe ohne Bewilligung kann mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken geahndet werden.

Bei einer Ruhestörung während der Zeiten mit erhöhtem Ruhebedürfnis beträgt die Ordnungsbusse 80 Franken.

Was tun bei einer Lärmstörung?

Wenn es die Situation zulässt, suchen Sie zuerst das Gespräch mit der verursachenden Person.

Hält die Störung an oder ist ein Gespräch nicht möglich, können Sie sich an die Polizei wenden.

Drohnen

Das Steigenlassen von Drohnen in Winterthur unterliegt bestimmten Vorschriften. Über dem Stadtgebiet von Winterthur gibt es teilweise Flugverbote. Grundsätzlich beträgt die maximale Flughöhe 120 Meter über Grund und es muss auf Sicht geflogen werden.

Weiter gilt für Drohnenpilot:innen eine Registrierungspflicht.

Drohnen mit einem Abfluggewicht von 250 Gramm oder mehr erfordern zudem eine Online Prüfung.

Für Flüge innerhalb der Sperrzone um den Flugplatz Hegmatten brauchen Sie eine Bewilligung des zuständigen Flugplatzleiters.

Für Drohnenflüge mit Kamerabetrieb im städtischen Luftraum ist eine Bewilligung der Stadtpolizei erforderlich, es sei denn, es handelt sich um kurzzeitige Flüge von maximal 20 Minuten über öffentlichem Grund.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAZL: Drohnen

Zivilcourage

Jede und jeder kann lernen, im Alltag Zivilcourage zu zeigen. Dazu braucht es weder aussergewöhnlichen Mut, noch überdurchschnittliche Muskelkraft. Viel wichtiger ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die Tipps der Polizei zu beherzigen. Danke, dass Sie Zivilcourage zeigen.

Die Schweizerische Kriminalprävention hat zusammen mit den Polizeikorps einen Zivilcourage-Kompass erstellt. Darin sind zehn Videos zu den einzelnen Themen abgelegt - sehr empfehlenswert.

Tipps für den Ernstfall:

  • Gefahrlos handeln: Niemand möchte, dass Sie ein zweites Opfer werden, wenn Sie dem ersten Opfer helfen wollen.
  • Mithilfe fordern: sprechen Sie sofort andere Umstehende an, fragen Sie nach deren Einschätzung der Situation.
  • Handeln Sie gemeinsam: Genau hinsehen. Um Täter:innen zur Rechenschaft ziehen zu können, ist es wichtig, dass man diese später eindeutig identifizieren und den Tathergang rekonstruieren kann.
  • Opfer versorgen: Wenn Sie bei einer Gewalttat nicht eingreifen können, gehen Sie trotzdem nicht weg, sondern warten Sie in der Nähe, um dem Opfer zu helfen, sobald die Täter:innen verschwunden sind.
  • Zeugenaussagen machen: Bitte stellen Sie sich als Zeuge:in zur Verfügung, wenn die Polizei am Tatort eingetroffen ist.

Verhaltensregeln bei einem Anschlag

Bei einem Anschlag oder einer anderen akuten Gewalttat zählt jede Sekunde. Bringen Sie sich zuerst selbst in Sicherheit und befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte.

1. Fliehen

Wenn Sie die Gefahrenzone sicher verlassen können:

  • Verlassen Sie den Gefahrenbereich so schnell wie möglich.
  • Warnen Sie andere Personen auf Ihrem Weg.
  • Helfen Sie anderen bei der Flucht, wenn dies ohne zusätzliche Gefahr möglich ist.
  • Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.

2. Verstecken

Ist eine Flucht nicht möglich:

  • Suchen Sie einen geschützten Ort auf.
  • Verriegeln und verbarrikadieren Sie Türen.
  • Halten Sie sich von Türen und Fenstern fern.
  • Löschen Sie das Licht und schalten Sie Lärmquellen aus.
  • Nutzen Sie möglichst stabile Deckungen, zum Beispiel Mauern.

3. Alarmieren

Sobald Sie sich an einem sicheren Ort befinden, alarmieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 117.

Teilen Sie der Polizei möglichst genau mit:

  • Wo befinden Sie sich?
  • Was ist passiert?
  • Was haben Sie beobachtet?
  • Wurden Menschen verletzt oder gibt es weitere Gefahren?

Folgen Sie anschliessend den Anweisungen der Polizei.

Wenn die Polizei eintrifft

Bleiben Sie ruhig und befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte. Wenn Sie auf Polizistinnen oder Polizisten zugehen, rennen Sie nicht auf diese zu. Halten Sie Ihre Hände sichtbar und die Arme vom Körper weg.

Informieren Sie sich

Bei einem grösseren Ereignis informieren die Behörden die Bevölkerung über die aktuelle Lage im Radio oder Textnachricht auf Ihr Mobiltelefon und es folgen weitere Verhaltensanweisungen. Beachten Sie insbesondere behördliche Warnungen und Mitteilungen und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.

  • Seite erstellt am
  • Inhalt zuletzt aktualisiert am
Zurück zu «Delikte & Prävention»