Sicherheit im öffentlichen Raum
Allgemeine Polizeiverordnung
Littering & Abfall
Abfälle gehören in die vorgesehenen Abfalleimer und Sammelstellen. Wer Abfall achtlos wegwirft oder liegen lässt, verursacht zusätzlichen Reinigungsaufwand und belastet die Umwelt.
Was ist Littering?
Littering bedeutet, kleine Mengen Abfall wegzuwerfen oder liegen zu lassen, anstatt sie richtig zu entsorgen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Zigarettenstummel
- Getränke- und Essensverpackungen
- Dosen und Flaschen
- Einweg-E-Zigaretten
- Überreste von Feuerwerk
- andere Kleinabfälle
Ist kein Abfalleimer vorhanden, muss der Abfall mitgenommen und später entsorgt werden.
Littering oder illegale Abfallentsorgung?
Littering betrifft kleine Mengen Abfall, die weggeworfen oder liegen gelassen werden.
Bei grösseren Mengen oder Gegenständen, beispielsweise Abfallsäcken oder Möbeln, handelt es sich um widerrechtliche Abfallentsorgung. Dafür gelten andere Bestimmungen und Bussen.
Abfall richtig entsorgen
Nutzen Sie öffentliche Abfalleimer sowie die vorgesehenen Sammel- und Entsorgungsstellen. Ist keine Entsorgungsmöglichkeit vorhanden, nehmen Sie Ihren Abfall mit.
Illegale Abfallablagerungen können können Sie über den Stadtmelder melden.
Neue Regelungen seit dem 1. August 2026
Seit dem 1. August 2026 gelten in der ganzen Schweiz einheitliche Bestimmungen gegen Littering.
Wer Abfälle wegwirft oder liegen lässt, kann wie folgt gebüsst werden:
Beschreibung: | Beispiel: | Ordnungsbusse: |
Ein einzelner Kleinabfall wird weggeworfen oder liegengelassen | Zigarettenstummel, einzelne Dose/Flasche, Plastiksack, Kaugummi | Fr. 80.- |
Zwei oder mehr Kleinabfälle, insgesamt weniger als 17 Liter. | Verpackung + Serviette + Getränkdose, zurückgelassene Überreste eine Mittagessens | Fr. 100.- |
Widerrechtliche Entsorgung von 35 bis 110 Litern Siedlungsabfall. | kleiner gefüllter Abfallsack bzw. entsprechende lose Abfallmenge | Fr. 150.- |
Widerrechtliche Entsorgung von mehr als 35 bis 110 Litern Siedlungsabfall | grösserer Kehrrichtsack bzw. entsprechende lose Abfallmenge. | Fr. 250.- |
Lärm und Nachtruhe
Lärm lässt sich im Alltag nicht immer vermeiden. Gegenseitige Rücksichtnahme hilft, Konflikte zu verhindern und das Ruhebedürfnis anderer zu respektieren.
Wann gelten Ruhezeiten?
In Winterthur gilt grundsätzlich die Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr. Während der Sommerzeit beginnt sie freitags, samstags und an Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen erst um 23.00 Uhr.
Während der Nachtruhe ist Lärm verboten, der die Ruhe oder den Schlaf stört.
Ein erhöhtes Ruhebedürfnis gilt zudem:
- werktags von 12.00 bis 13.00 Uhr
- werktags ab 20.00 Uhr bis zur Nachtruhe
- an öffentlichen Ruhetagen
Was gilt als störender Lärm?
Nicht jeder Lärm ist verboten. Entscheidend sind unter anderem Zeitpunkt, Dauer, Lautstärke und Umgebung.
Störungen können beispielsweise durch laute Musik und Partys, Rufen und Schreien oder andere vermeidbare Lärmquellen entstehen.
Was gilt bei Verstössen?
Eine Störung der Nachtruhe ohne Bewilligung kann mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken geahndet werden.
Bei einer Ruhestörung während der Zeiten mit erhöhtem Ruhebedürfnis beträgt die Ordnungsbusse 80 Franken.
Was tun bei einer Lärmstörung?
Wenn es die Situation zulässt, suchen Sie zuerst das Gespräch mit der verursachenden Person.
Hält die Störung an oder ist ein Gespräch nicht möglich, können Sie sich an die Polizei wenden.
Drohnen
Das Steigenlassen von Drohnen in Winterthur unterliegt bestimmten Vorschriften. Über dem Stadtgebiet von Winterthur gibt es teilweise Flugverbote. Grundsätzlich beträgt die maximale Flughöhe 120 Meter über Grund und es muss auf Sicht geflogen werden.
Weiter gilt für Drohnenpilot:innen eine Registrierungspflicht.
Drohnen mit einem Abfluggewicht von 250 Gramm oder mehr erfordern zudem eine Online Prüfung.
Für Flüge innerhalb der Sperrzone um den Flugplatz Hegmatten brauchen Sie eine Bewilligung des zuständigen Flugplatzleiters.
Für Drohnenflüge mit Kamerabetrieb im städtischen Luftraum ist eine Bewilligung der Stadtpolizei erforderlich, es sei denn, es handelt sich um kurzzeitige Flüge von maximal 20 Minuten über öffentlichem Grund.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAZL: Drohnen
Drohnen
Zivilcourage
Jede und jeder kann lernen, im Alltag Zivilcourage zu zeigen. Dazu braucht es weder aussergewöhnlichen Mut, noch überdurchschnittliche Muskelkraft. Viel wichtiger ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die Tipps der Polizei zu beherzigen. Danke, dass Sie Zivilcourage zeigen.
Die Schweizerische Kriminalprävention hat zusammen mit den Polizeikorps einen Zivilcourage-Kompass erstellt. Darin sind zehn Videos zu den einzelnen Themen abgelegt - sehr empfehlenswert.
Tipps für den Ernstfall:
- Gefahrlos handeln: Niemand möchte, dass Sie ein zweites Opfer werden, wenn Sie dem ersten Opfer helfen wollen.
- Mithilfe fordern: sprechen Sie sofort andere Umstehende an, fragen Sie nach deren Einschätzung der Situation.
- Handeln Sie gemeinsam: Genau hinsehen. Um Täter:innen zur Rechenschaft ziehen zu können, ist es wichtig, dass man diese später eindeutig identifizieren und den Tathergang rekonstruieren kann.
- Opfer versorgen: Wenn Sie bei einer Gewalttat nicht eingreifen können, gehen Sie trotzdem nicht weg, sondern warten Sie in der Nähe, um dem Opfer zu helfen, sobald die Täter:innen verschwunden sind.
- Zeugenaussagen machen: Bitte stellen Sie sich als Zeuge:in zur Verfügung, wenn die Polizei am Tatort eingetroffen ist.
Verhaltensregeln bei einem Anschlag
Bei einem Anschlag oder einer anderen akuten Gewalttat zählt jede Sekunde. Bringen Sie sich zuerst selbst in Sicherheit und befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte.
1. Fliehen
Wenn Sie die Gefahrenzone sicher verlassen können:
- Verlassen Sie den Gefahrenbereich so schnell wie möglich.
- Warnen Sie andere Personen auf Ihrem Weg.
- Helfen Sie anderen bei der Flucht, wenn dies ohne zusätzliche Gefahr möglich ist.
- Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
2. Verstecken
Ist eine Flucht nicht möglich:
- Suchen Sie einen geschützten Ort auf.
- Verriegeln und verbarrikadieren Sie Türen.
- Halten Sie sich von Türen und Fenstern fern.
- Löschen Sie das Licht und schalten Sie Lärmquellen aus.
- Nutzen Sie möglichst stabile Deckungen, zum Beispiel Mauern.
3. Alarmieren
Sobald Sie sich an einem sicheren Ort befinden, alarmieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 117.
Teilen Sie der Polizei möglichst genau mit:
- Wo befinden Sie sich?
- Was ist passiert?
- Was haben Sie beobachtet?
- Wurden Menschen verletzt oder gibt es weitere Gefahren?
Folgen Sie anschliessend den Anweisungen der Polizei.
Wenn die Polizei eintrifft
Bleiben Sie ruhig und befolgen Sie die Anweisungen der Einsatzkräfte. Wenn Sie auf Polizistinnen oder Polizisten zugehen, rennen Sie nicht auf diese zu. Halten Sie Ihre Hände sichtbar und die Arme vom Körper weg.
Informieren Sie sich
Bei einem grösseren Ereignis informieren die Behörden die Bevölkerung über die aktuelle Lage im Radio oder Textnachricht auf Ihr Mobiltelefon und es folgen weitere Verhaltensanweisungen. Beachten Sie insbesondere behördliche Warnungen und Mitteilungen und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Übersicht über die Überwachungskameras
Markierungen auf der Karte (38)
Markierungen auf der Karte (38)
| Bezeichnung |
|---|
| Abwasserreinigungsanlage ARA |
| Bezirksanlage Winterthur - Erweiterung |
| Bibliothek Hegi |
| Bibliothek Töss |
| Bibliothek Wülflingen |
| Anlaufstelle DAS |
| Durchgangsplatz für Fahrende |
| Eishalle Deutweg |
| Feuerwehrgebäude |
| Gesetzlicher Betreuungsdienst |
| Schwimmbad Geiselweid |
| Bahnhofplatz |
| Integrierte Suchthilfe Winterthur - Ikarus |
| Kehrichtverwertungsanlage |
| Kindergarten Feldstrasse |
| Eissporthalle und Leichtathletikanlage Deutweg |
| Museum Oskar Reinhart |
| Schloss Mörsburg |
| Kunst- und Naturmuseum Winterthur |
| Stadtpolizei Winterthur |
| Primarschulhaus Ausserdorf |
| Primarschulhaus Talhof-Erlen |
| Primarschulhaus Gutschick |
| Sekundarschulhaus Heiligberg |
| Sekundarschulhaus Hohfurri |
| Schulhaus Rebwiesen |
| Primarschulhaus Wyden |
| Stadtbibliothek Winterthur |
| Stadion Schützenwiese |
| Stadtbus |
| Uhrenmuseum Winterthur |
| Velostation und Veloparking Bahnhof |
| Wertstoffsammelstelle Grüze-Markt |
| Wertstoffsammelstelle Talwiesenstrasse |
| Wertstoffsammelstelle Schützenwiese |
| Wertstoffsammelstelle Wässerwiesen |
| Wertstoffsammelstelle Dättnau |
| Wohnhilfe Palmstrasse 1 |
Reglemente der überwachten Standorte
Reglement Abwasserreinigungsanlage ARA
Reglement Abwasserreinigungsanlage ARA
Reglemente der einzelnen Bibliotheken
Reglemente der einzelnen Bibliotheken
Reglemente der einzelnen Schulhäuser und Kindergärten
Reglemente der einzelnen Schulhäuser und Kindergärten
Reglemente der einzelnen Anlaufstellen
Reglemente der einzelnen Anlaufstellen
Reglemente Gebäude, Durchgänge, Bahnhofsanlagen und Parkhäuser
Reglemente Gebäude, Durchgänge, Bahnhofsanlagen und Parkhäuser
Reglemente öffentliche Museen, Sport und Freizeit
Reglemente öffentliche Museen, Sport und Freizeit
Reglemente der einzelnen Werkstoffsammelstellen
Reglemente der einzelnen Werkstoffsammelstellen
Konzepte zur Einhaltung des Datenschutzes
Mit Beschluss vom 10. Juli 2013 hat der Stadtrat eine Videoordnung erlassen, die den städtischen Ämtern und Bereichen im Sinne einer generellen Dienstanweisung darlegt, welche Voraussetzungen beim Einsatz von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zu berücksichtigen sind; damit folgt er einer Empfehlung des kantonalen Datenschutzbeauftragten.
Ziel der städtischen Videoordnung ist es einerseits, stadtweit einen einheitlichen und sachrichtigen Gesetzesvollzug zu gewährleisten, und anderseits – mit Reglementen, die für sämtliche Anlagen zu erstellen und öffentlich zugänglich sind –, für eine angemessene Transparenz der Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch städtische Behörden zu sorgen.
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