Unfall mit Freisetzung von Radioaktivität
Bei einem Unfall mit Freisetzung von Radioaktivität kommt der Information und dem Schutz der Bevölkerung eine wichtige Bedeutung zu.
Droht eine Gefahr, so wird die Bevölkerung mit dem allgemeinen Sirenenalarm gewarnt. Was ist in diesem Fall zu tun?
- Radio hören.
- Anweisungen der Behörden befolgen.
Zu den wichtigsten Schutzmassnahmen gehören: - Aufenthalt im Haus, Aufsuchen von Keller oder Schutzraum
- Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten (Jodtabletten)
- Massnahmen in der Landwirtschaft
- Nachbarn informieren.
Zonenpläne für Kernkraftwerke
In der Eidgenössische Notfallschutzverordnung sind die Gebiete, so genannte Zonen (1 bis 3), rund um die schweizerischen Kernkraftwerke bezeichnet, in denen aufgrund der möglichen Auswirkungen bei einem Unfall besonderer Vorkehrungen nötig sind. Die Stadt Winterthur gehört zur Zone 3 (übrige Gebiete der Schweiz). Weitere Informationen zu den Zonenplänen finden Sie auf der Internetseite des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (ENSI).