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Frühling 2026

Was gehört in den Neophytensack?

Im Neophytensack werden alle Pflanzenteile entsorgt, aus denen neue Pflanzen entstehen können – also alle fortpflanzungsfähigen Teile. Beim Sommerflieder sollten Sie deshalb verblühte Blüten und Samenstände abschneiden und im Neophytensack entsorgen. Auch Wurzelstücke oder Früchte des Kirschlorbeers können neue Pflanzen bilden und gehören daher in den Sack. Das übrige Pflanzenmaterial von Sommerflieder und Kirschlorbeer darf über die Grünabfuhr entsorgt werden. Bei krautigen Arten wie dem Einjährigen Berufkraut oder dem Schmalblättrigen Greiskraut sind die Samen und Wurzeln fortpflanzungsfähig. Aus praktischen Gründen wird jedoch die ganze Pflanze im Neophytensack entsorgt.

Doch welche Pflanzenteile sind fortpflanzungsfähig?

Invasive Neophyten verbreiten sich bei uns besonders gut. Je nach Pflanze sind jedoch unterschiedliche Teile fortpflanzungsfähig und müssen im Neophytensack entsorgt werden.

Eine Übersicht zu den häufigsten invasiven Neophyten und deren fortpflanzungsfähigen Teilen finden Sie auf dem Flyer hier: https://stadt.winterthur.ch/themen/leben-in-winterthur/energie-umwelt-natur/natur-landschaft/biosicherheit/neophyten/neophytensack/ftw-simplelayout-filelistingblock/flyer-das-gehoert-in-den-neophytensack-1/download

Neophytensack entsorgen

Die Entsorgung des vollen Neophytensacks ist ganz einfach: Sie können den gut verschnürten Sack der Kehrichtentsorgung im Container, im Unterflurbehälter oder mit der Strassensammlung mitgeben.

Bild Legende:

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtgrün Winterthur Telefon +41 52 267 30 00

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