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Anmeldung & Finanzierung

Eine Anmeldung zur logopädischen Therapie kann auf Initiative der Eltern, der Lehrperson, dem Schulpsychologischen Dienst oder einer externen Stelle erfolgen. Der konkrete Bedarf wird durch eine logopädische Abklärung erhoben, welche das Einverständnis der Eltern voraussetzt. Die Aufnahme einer Therapie wird in der Regel im Schulischen Standortgespräch (SSG) beschlossen und eingeleitet.

Für eine Wiederaufnahme von Kindern, welche bereits in Therapie waren, kann die verantwortliche Therapeutin bzw. der verantwortliche Therapeut direkt kontaktiert werden.

Zugezogene Kinder, welche eine bereits am alten Wohnort begonnene Therapie fortsetzen sollen, können mit dem Vermerk «Zuzug» per Email an unsere Kontaktadresse gemeldet werden.

Logopädische Therapie gehört gemäss kantonalen Vorgaben zum Grundangebot der Volksschule. Die Finanzierung (Prävention, Diagnostik, Therapie und Beratung) erfolgt über die Abteilung Therapien des Departements Schule und Sport der Stadt Winterthur. Für die Eltern entstehen keine Kosten.

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