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Abklärung & Diagnostik

Eine logopädische Massnahme benötigt im Vorfeld eine differenzierte fachliche Abklärung. Je nach Fragestellung werden unterschiedliche sprachliche Kompetenzbereiche anhand normierter und informeller Verfahren geprüft. Aufgrund der Abklärungsergebnisse und in Absprache mit den Lehrpersonen und den Eltern in einem Schulischen Standortgespräch (SSG) werden im Anschluss entsprechende Massnahmen eingeleitet.

Logopädische Abklärungen erfolgen durch die Logopädinnen oder Logopäden der Schule. Bei besonderen Fragestellungen wie z. B. Anmeldung für eine Sonderschulabklärung mit Fokus Sprache, erhöhtem Therapiebedarf (VML) oder Bedarf für eine Zweitmeinung wird in der Stadt Winterthur die Abklärungsstelle LogAs beigezogen.

Abklärung und Diagnose erfolgen auf Basis des linguistischen Kompetenzmodells .

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