Kommunale Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2030
Urnengang vom 10. Mai 2026
Im Rahmen der städtischen Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2030 vom 8. März 2026 wählten die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur die 60 Mitglieder des Stadtparlaments, die 7 Mitglieder des Stadtrats und die 6 teilamtlichen Mitglieder der Schulpflege (Ergebnisprotokolle). Bei der Erneuerungswahl des Stadtpräsidiums erreichte keiner der beiden vorgeschlagenen Kandidaten im ersten Wahlgang das absolute Mehr. Am 10. Mai 2026 wird deshalb der zweite Wahlgang durchgeführt - massgebend ist das relative Mehr.
Folgende wahlfähigen Personen sind für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl des Stadtpräsidiums der Stadt Winterthur für die Amtsdauer 2026–2030 vom 10. Mai 2026 vorgeschlagen worden:
- Bopp Kaspar, 1979, Stadtrat, Winterthur, Sozialdemokratische Partei (SP)
- Fritschi Stefan, 1972, Stadtrat, Dipl. Ing. ETH, Winterthur, FDP.Die Liberalen (FDP
Gewählt werden kann nur eine Person, die am 8. März 2026 im ersten Wahlgang in den Stadtrat gewählt wurde. Eine Kandidatur einzig für das Stadtpräsidium ist ungültig.
| Kommunale Behörden | Amtsdauer | Nächste Erneuerungswahl | Letzte Erneuerungswahl |
| Stadtparlament | 4 Jahre | 2030 (Termin noch nicht festgelegt) |
8. März 2026 |
| Mitglieder des Stadtrats und Stadtpräsidium | 4 Jahre | 2030 (Termin noch nicht festgelegt) |
8. März 2026 |
| Mitglieder der Schulpflege (teilamtlich 50%) |
4 Jahre | 2030 (Termin noch nicht festgelegt) |
8. März 2026 |
| Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte | 4 Jahre | 2030 (Termin noch nicht festgelegt) |
8. März 2026 |
| Friedensrichterinnen und Friedensrichter |
6 Jahre | 2027 (Termin noch nicht festgelegt) |
7. März 2021 |
| Kantonale Behörden | Amtsdauer | Nächste Erneuerungswahl | Letzte Erneuerungswahl |
| Notarinnen und Notare | 4 Jahre | 2030 (Termin noch nicht festgelegt) |
8. März 2026 |
| Kirchliche Behörden | Amtsdauer | Nächste Erneuerungswahl | Letzte Erneuerungswahl |
| Kirchenpflegen evang.-ref. Kirchgemeinden | 4 Jahre |
14. Juni 2026 |
15. Mai 2022 |
| Mitglieder Röm.-kath. Synode Kanton Zürich | 4 Jahre | 2027 (Termin noch nicht festgelegt) |
12. März 2023 |
Gemäss § 32, § 39 lit. c, § 44 und § 40 lit. a Ziffern 1 bis 3 und lit. c Ziffer 3 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR), § 23 Abs. 1 lit. e und f der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Zürich (VPR) und Art. 8 Gemeindeordnung (GO) wählen die Stimmberechtigten an der Urne auf die gesetzliche Amtsdauer:
| Amtsdauer | |
| Nationalrat, Ständerat | 4 Jahre |
| Kantonsrat, Regierungsrat | 4 Jahre |
| Bezirksbehörden sowie Staats- anwältinnen und Staatsanwälte |
4 Jahre |
| Bezirksgerichte | 6 Jahre |
| Notarinnen und Notare | 4 Jahre |
| Gemeindebehörden, Gemeindeparlament |
4 Jahre |
| Friedensrichterinnen und Friedensrichter |
6 Jahre |




