Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Kommunale Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2030

Urnengang vom 10. Mai 2026

Im Rahmen der städtischen Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2030 vom 8. März 2026 wählten die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur die 60 Mitglieder des Stadtparlaments, die 7 Mitglieder des Stadtrats und die 6 teilamtlichen Mitglieder der Schulpflege (Ergebnisprotokolle). Bei der Erneuerungswahl des Stadtpräsidiums erreichte keiner der beiden vorgeschlagenen Kandidaten im ersten Wahlgang das absolute Mehr. Am 10. Mai 2026 wird deshalb der zweite Wahlgang durchgeführt - massgebend ist das relative Mehr.

Folgende wahlfähigen Personen sind für den zweiten Wahlgang der Erneuerungswahl des Stadtpräsidiums der Stadt Winterthur für die Amtsdauer 2026–2030 vom 10. Mai 2026 vorgeschlagen worden:

  • Bopp Kaspar, 1979, Stadtrat, Winterthur, Sozialdemokratische Partei (SP)
  • Fritschi Stefan, 1972, Stadtrat, Dipl. Ing. ETH, Winterthur, FDP.Die Liberalen (FDP

Gewählt werden kann nur eine Person, die am 8. März 2026 im ersten Wahlgang in den Stadtrat gewählt wurde. Eine Kandidatur einzig für das Stadtpräsidium ist ungültig.

Nach Abschluss des Vorverfahrens sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

Kommunale Behörden Amtsdauer Nächste Erneuerungswahl Letzte Erneuerungswahl
Stadtparlament 4 Jahre 2030 
(Termin noch
nicht festgelegt)
8. März 2026
Mitglieder des Stadtrats und Stadtpräsidium 4 Jahre 2030 
(Termin noch
nicht festgelegt)
8. März 2026
Mitglieder der Schulpflege 
(teilamtlich 50%)
4 Jahre 2030 
(Termin noch
nicht festgelegt)
8. März 2026
Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte 4 Jahre 2030 
(Termin noch
nicht festgelegt)
8. März 2026
Friedensrichterinnen und
Friedensrichter
6 Jahre 2027
(Termin noch
nicht festgelegt)

7. März 2021

Kantonale Behörden Amtsdauer Nächste Erneuerungswahl Letzte Erneuerungswahl
Notarinnen und Notare 4 Jahre 2030 
(Termin noch
nicht festgelegt)
8. März 2026
Kirchliche Behörden Amtsdauer Nächste Erneuerungswahl Letzte Erneuerungswahl
Kirchenpflegen evang.-ref. Kirchgemeinden 4 Jahre

14. Juni 2026

15. Mai 2022
Mitglieder Röm.-kath. Synode Kanton Zürich 4 Jahre 2027
(Termin noch
nicht festgelegt)

12. März 2023

Gemäss § 32, § 39 lit. c, § 44 und § 40 lit. a Ziffern 1 bis 3 und lit. c Ziffer 3 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR), § 23 Abs. 1 lit. e und f der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Zürich (VPR) und Art. 8 Gemeindeordnung (GO) wählen die Stimmberechtigten an der Urne auf die gesetzliche Amtsdauer:

Amtsdauer
Nationalrat, Ständerat 4 Jahre
Kantonsrat, Regierungsrat 4 Jahre
Bezirksbehörden sowie Staats-
anwältinnen und Staatsanwälte
4 Jahre
Bezirksgerichte 6 Jahre
Notarinnen und Notare 4 Jahre
Gemeindebehörden,
Gemeindeparlament
4 Jahre
Friedensrichterinnen und
Friedensrichter
6 Jahre

Weitere Informationen.

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

Sie interessieren sich für die Wahlen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene oder möchten die Ergebnisse von Synodal- und Bezirkswahlen einsehen? Hier werden Sie fündig.

Fusszeile