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Kommunale Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2030

Im Rahmen der städtischen Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2030 wählten die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur die 60 Mitglieder des Stadtparlaments sowie die 7 Mitglieder des Stadtrats und die 6 teilamtlichen Mitglieder der Schulpflege

Bei der Erneuerungswahl des Stadtpräsidiums verpassten die beiden vorgeschlagenen Kandidaten Kaspar Bopp und Stefan Fritschi im ersten Wahlgang das absolute Mehr. Der zweite Wahlgang wird am 10. Mai 2026 durchgeführt.

Die Ergebnisprotokolle zu den Erneuerungswahlen der Stadt Winterthur vom 8. März 2026 finden Sie hier.

Weitere Informationen und Resultate zu aktuellen und vergangenen Wahlen und Abstimmungsvorlagen von Bund, Kanton Zürich und den Zürcher Gemeinden sind hier einsehbar.

  • Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang (§ 84 a Abs. 1 GPR).
  • Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am 18. März 2026, 16:00 Uhr, bei der Stadt Winterthur, Stadtkanzlei, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 84 a Abs. 2 GPR). 
  • Eine Kandidatin oder ein Kandidat für das Stadtpräsidium muss zwingend eine der 7 Personen sein, die am 8. März 2026 im ersten Wahlgang in den Stadtrat gewählt wurden.
  • Eine Kandidatur einzig für das Stadtpräsidium ist ungültig.

Nach Abschluss des Vorverfahrens sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

Kommunale Behörden Amtsdauer Nächste Erneuerungswahl Letzte Erneuerungswahl
Stadtparlament 4 Jahre 2030 
(Termin noch
nicht festgelegt)
8. März 2026
Mitglieder des Stadtrats und Stadtpräsidium 4 Jahre 2030 
(Termin noch
nicht festgelegt)
8. März 2026
Mitglieder der Schulpflege 
(teilamtlich 50%)
4 Jahre 2030 
(Termin noch
nicht festgelegt)
8. März 2026
Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte 4 Jahre 2030 
(Termin noch
nicht festgelegt)
8. März 2026
Friedensrichterinnen und
Friedensrichter
6 Jahre 2027
(Termin noch
nicht festgelegt)

7. März 2021

Kantonale Behörden Amtsdauer Nächste Erneuerungswahl Letzte Erneuerungswahl
Notarinnen und Notare 4 Jahre 2030 
(Termin noch
nicht festgelegt)
8. März 2026
Kirchliche Behörden Amtsdauer Nächste Erneuerungswahl Letzte Erneuerungswahl
Kirchenpflegen evang.-ref. Kirchgemeinden 4 Jahre

14. Juni 2026

15. Mai 2022
Mitglieder Röm.-kath. Synode Kanton Zürich 4 Jahre 2027
(Termin noch
nicht festgelegt)

12. März 2023

Gemäss § 32, § 39 lit. c, § 44 und § 40 lit. a Ziffern 1 bis 3 und lit. c Ziffer 3 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR), § 23 Abs. 1 lit. e und f der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Zürich (VPR) und Art. 8 Gemeindeordnung (GO) wählen die Stimmberechtigten an der Urne auf die gesetzliche Amtsdauer:

Amtsdauer
Nationalrat, Ständerat 4 Jahre
Kantonsrat, Regierungsrat 4 Jahre
Bezirksbehörden sowie Staats-
anwältinnen und Staatsanwälte
4 Jahre
Bezirksgerichte 6 Jahre
Notarinnen und Notare 4 Jahre
Gemeindebehörden,
Gemeindeparlament
4 Jahre
Friedensrichterinnen und
Friedensrichter
6 Jahre

Weitere Informationen.

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

Wahlanleitungen finden Sie auf der Internetseiten des jeweiligen Wahlgeschäfts:

Sie interessieren sich für die Wahlen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene oder möchten die Ergebnisse von Synodal- und Bezirkswahlen einsehen? Hier werden Sie fündig.

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