Kommunale Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2030
Im Rahmen der städtischen Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2030 wählten die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur die 60 Mitglieder des Stadtparlaments sowie die 7 Mitglieder des Stadtrats und die 6 teilamtlichen Mitglieder der Schulpflege.
Bei der Erneuerungswahl des Stadtpräsidiums verpassten die beiden vorgeschlagenen Kandidaten Kaspar Bopp und Stefan Fritschi im ersten Wahlgang das absolute Mehr. Der zweite Wahlgang wird am 10. Mai 2026 durchgeführt.
Die Ergebnisprotokolle zu den Erneuerungswahlen der Stadt Winterthur vom 8. März 2026 finden Sie hier.
Weitere Informationen und Resultate zu aktuellen und vergangenen Wahlen und Abstimmungsvorlagen von Bund, Kanton Zürich und den Zürcher Gemeinden sind hier einsehbar.
- Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für einen allfälligen zweiten Wahlgang (§ 84 a Abs. 1 GPR).
- Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang, d.h. bis am 18. März 2026, 16:00 Uhr, bei der Stadt Winterthur, Stadtkanzlei, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden (§ 84 a Abs. 2 GPR).
- Eine Kandidatin oder ein Kandidat für das Stadtpräsidium muss zwingend eine der 7 Personen sein, die am 8. März 2026 im ersten Wahlgang in den Stadtrat gewählt wurden.
- Eine Kandidatur einzig für das Stadtpräsidium ist ungültig.
| Kommunale Behörden | Amtsdauer | Nächste Erneuerungswahl | Letzte Erneuerungswahl |
| Stadtparlament | 4 Jahre | 2030 (Termin noch nicht festgelegt) |
8. März 2026 |
| Mitglieder des Stadtrats und Stadtpräsidium | 4 Jahre | 2030 (Termin noch nicht festgelegt) |
8. März 2026 |
| Mitglieder der Schulpflege (teilamtlich 50%) |
4 Jahre | 2030 (Termin noch nicht festgelegt) |
8. März 2026 |
| Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte | 4 Jahre | 2030 (Termin noch nicht festgelegt) |
8. März 2026 |
| Friedensrichterinnen und Friedensrichter |
6 Jahre | 2027 (Termin noch nicht festgelegt) |
7. März 2021 |
| Kantonale Behörden | Amtsdauer | Nächste Erneuerungswahl | Letzte Erneuerungswahl |
| Notarinnen und Notare | 4 Jahre | 2030 (Termin noch nicht festgelegt) |
8. März 2026 |
| Kirchliche Behörden | Amtsdauer | Nächste Erneuerungswahl | Letzte Erneuerungswahl |
| Kirchenpflegen evang.-ref. Kirchgemeinden | 4 Jahre |
14. Juni 2026 |
15. Mai 2022 |
| Mitglieder Röm.-kath. Synode Kanton Zürich | 4 Jahre | 2027 (Termin noch nicht festgelegt) |
12. März 2023 |
Gemäss § 32, § 39 lit. c, § 44 und § 40 lit. a Ziffern 1 bis 3 und lit. c Ziffer 3 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich (GPR), § 23 Abs. 1 lit. e und f der Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Zürich (VPR) und Art. 8 Gemeindeordnung (GO) wählen die Stimmberechtigten an der Urne auf die gesetzliche Amtsdauer:
| Amtsdauer | |
| Nationalrat, Ständerat | 4 Jahre |
| Kantonsrat, Regierungsrat | 4 Jahre |
| Bezirksbehörden sowie Staats- anwältinnen und Staatsanwälte |
4 Jahre |
| Bezirksgerichte | 6 Jahre |
| Notarinnen und Notare | 4 Jahre |
| Gemeindebehörden, Gemeindeparlament |
4 Jahre |
| Friedensrichterinnen und Friedensrichter |
6 Jahre |




