Aktueller Urnengang
Urnengang vom 14. Juni 2026
Den Stimmberechtigten der Stadt Winterthur wurden drei städtische Sachvorlagen zur Abstimmung vorgelegt.
- ANGENOMMEN: Städtische Vorlage «Ausbau und Erneuerung der Abwasserreinigungsanlage (ARA), Verpflichtungskredit von 276 Millionen Franken»
- ABGELEHNT: Städtisches Volksreferendum «Neubau des Campingplatzes am Schützenweiher, Verpflichtungskredit von 6,9 Millionen Franken»
- ANGENOMMEN: Städtisches Volksreferendum «Neuerschliessung und Strassenverlegung Pfadiheimweg (Erholungsgebiet Rosenberg), Verpflichtungskredit von 3,16 Millionen Franken»
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 beschlossen, die folgenden zwei Vorlagen am 14. Juni 2026 zur Abstimmung zu bringen:
- Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (BBl 2026 17);
- Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) (BBl 2026 2896).
Korrektur der Erläuterungen des Bundesrates zur Abstimmung vom 14. Juni 2026
In den Erläuterungen des Bundesrates zur Änderung des Zivildienstgesetzes wurde ein Fehler entdeckt und in den elektronischen Versionen der Erläuterungen korrigiert. Die bereits gedruckten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr angepasst werden.
Im Abschnitt «Rascher Einsatz nach Zulassung» auf Seite 28 stand, dass Personen, die vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch zum Zivildienst stellen, neu den langen Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren müssen. Diese Vorgabe gilt mit der Gesetzesänderung jedoch nur für Personen, die während der Rekrutenschule ein Gesuch zum Zivildienst stellen. Personen, die ihr Gesuch vor Beginn der Rekrutenschule stellen, müssen den langen Einsatz weiterhin bis zum Ende des dritten Kalenderjahres abschliessen, das der rechtskräftigen Zulassung zum Zivildienst folgt.
Der Fehler wurde vom Bundesamt für Zivildienst entdeckt, das für die Vorlage zuständig ist. Die auf den Webseiten des Bundesrates zugänglichen PDF-Versionen der Erläuterungen wurden in allen Sprachversionen korrigiert und mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Die bereits gedruckten Abstimmungserläuterungen können nicht mehr angepasst werden.
Der Regierungsrat hat beschlossen, folgende 5 Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
- Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 15. September 2025; Vertretung von Kantonsratsmitgliedern) (ABl 2025-09-26)
- Kantonale Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)» (ABl 2023-09-08)
- A. Kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative») (ABl 2023-04-21)
B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025 (ABl 2025-11-21) - A. Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)» (ABl 2023-08-18)
B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025 (ABl 2025-11-21) - Kantonale Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock: Für eine automatische Entlastung bei den Krankenkassenprämien» (ABl 2023-09-01)
Am 14. Juni 2026 findet die Abstimmung zu folgenden städtischen Vorlagen statt:
- Städtische Vorlage «Ausbau und Erneuerung der Abwasserreinigungsanlage (ARA), Verpflichtungskredit von 276 Millionen Franken» (Stadtparlaments-Nummer 2025.117)
- Städtisches Volksreferendum «Neubau des Campingplatzes am Schützenweiher, Verpflichtungskredit von 6,9 Millionen Franken» (Stadtparlaments-Nummer 2025.37)
- Städtisches Volksreferendum «Neuerschliessung und Strassenverlegung Pfadiheimweg (Erholungsgebiet Rosenberg), Verpflichtungskredit von 3,16 Millionen Franken» (Stadtparlaments-Nummer 2025.36)
Die Ersatzwahl einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts des Bezirks Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2025–2029 wird am Sonntag, 14. Juni 2026, durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 27. September 2026, statt.
Die SP Winterthur nominiert Alexandra Bergmann als ordentliche Staatsanwältin. Es sind keine weiteren Kandidaturen bekannt.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat und die Voraussetzungen (Wahlfähigkeitszeugnis) gemäss § 97 des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) erfüllt.
Der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 das Datum für die Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenpflegen auf den 14. Juni 2026 festgesetzt.
Die Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde der Stadt Winterthur beschliessen zudem über den Ausführungskredit von 2,32 Millionen Franken für die Sanierung der Liegenschaft Kirchplatz 3.
Bei Vorlagen und Wahlen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind zudem auch Personen stimm- und wahlberechtigt, die das 16. Altersjahr vollendet haben und die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
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