E-Fristerstreckung
Ist es Ihnen nicht möglich, innert der gesetzlichen Frist die Steuererklärung einzureichen? Mit dem untenstehenden Online-Formular können Sie eine Verlängerung der Einreichefrist beantragen.
- Fristerstreckungsgesuche müssen bis zum 31. März eingereicht werden und werden längstens bis zum 30. November gewährt.
- Verlängerungen von gewährten Fristen müssen vor deren Ablauf eingehen.
- Bitte verwenden Sie die auf der Steuererklärung aufgedruckte AHV Nummer inkl. dazugehörendem Geburtsdatum.
- Telefonische Gesuche werden nicht akzeptiert.
- Eine Fristerstreckung muss jedes Jahr neu beantragt werden.
- Aufgrund der Weisung des Kantonalen Steueramtes werden Gesuche, die schriftlich eingereicht werden, nicht mehr bestätigt.