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Aktueller Urnengang

Aktueller Urnengang

Urnengang vom 8. März 2026

Auf kommunaler Ebene stehen die städtischen Erneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026–2030 im Mittelpunkt.

Zudem haben die Stimmberechtigten über 4 eidgenössische Sachvorlagen zu entscheiden, darunter 1 mit einem Gegenvorschlag. Der Kanton wird auf eine eigene Volksabstimmung verzichten, und auch die Stadt Winterthur wird keine zusätzlichen Sachvorlagen zur Abstimmung bringen.

Die Zustellung der Wahl- und Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 9. bis 14. Februar 2026.

Der Bundesrat hat beschlossen, die folgenden Vorlagen am 8. März 2026 zur Abstimmung zu bringen:

  1. Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (BBl 2025 2885 2886);
  2. Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (BBl 20252887);
  3. Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» (BBl 20252888);
  4. Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung (BBl 20252033).

Die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und der direkte Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) gelangen gemäss dem Verfahren nach Artikel 139der Bundesverfassung zur Abstimmung.

  • Die Stimmberechtigten äussern sich dabei separat zur Volksinitiative und zum Gegenentwurf.
  • Sie können den Vorlagen zustimmen oder diese ablehnen.
  • In der Stichfrage können sie angeben, ob sie Volksinitiative oder Gegenentwurf vorziehen, falls beide von Volk und Ständen angenommen werden.
  • Letztmals gelangte dieses Abstimmungsverfahren anlässlich der Volksabstimmung vom 28. November 2010 zur Anwendung («Ausschaffungsinitiative» und direkter Gegenentwurf).
  • Der Bundesrat wird die Stimmberechtigten in geeigneter Form über den Prozess informieren.

Der Kanton verzichtet auf die Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung: Regierungsratsbeschluss Nr. 1073/2025 | Kanton Zürich).

Die Stadt Winterthur wird keine zusätzlichen Sachvorlagen zur Abstimmung bringen.

Sie suchen Informationen zu vergangenen Urnengängen?

  • Die Dokumente zu den Urnengänge von 2016 bis 2021 sind hier einsehbar.
  • Dokumente zu Urnengänge ab dem 26. September 2021 können über das Feld «Archiv» aufgerufen werden.
  • Im Abstimmungsarchiv des Kantons Zürich finden Sie alle Zürcher Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen seit 1831 mit den dazugehörigen Abstimmungszeitungen und Erläuterungen.

Weitere Informationen.

Kontakt

Wahlen und Abstimmungen Telefon +41 52 267 51 13

Angebot für Schulen

Die Zürcher Schulen der Sekundarstufe I und II haben neu bis zu zwei Mal pro Jahr die Gelegenheit, mit originalgetreuen Unterlagen das Abstimmungs- und Wahlprozedere im Unterricht realistisch zu üben. Hier finden Sie weitere Informationen zum Angebot.

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