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Anpassung rechtliche Grundlage für finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadtkasse
Der Winterthurer Stadtrat beantragt beim Grossen Gemeinderat die Anpassung der rechtlichen Grundlage für die finanzielle Vergütung von Stadtwerk Winterthur an die Stadt Winterthur. Dieser Schritt ist notwendig, da der Bezirksrat die vom Grossen Gemeinderat 2013 beschlossene Regelung beanstandet hatte. Der Stadtrat beantragt für 2017 eine finanzielle Vergütung in der Höhe von 11,4 Millionen Franken.

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