Drittmeldepflicht
Gemäss dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) § 8 i.V.m. § 10 müssen Liegenschaftsverwaltungen, Vermieter und Logisgeber jegliche Ein- und Auszüge ihrer Mieter innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle melden.
Online-Formular für Liegenschaftsverwaltung / Vermieter / Logisgeber.