Informationen & FAQ
Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen zur Veloparkierung rund um den Hauptbahnhof.
Veloordnung am Bahnhof
Velos dürfen nur während der erlaubten Parkdauern in den dafür vorgesehenen Veloabstellplätzen abgestellt werden. Falsch abgestellte Velos können Wege und Zugänge blockieren, etwa für sehbehinderte Personen, Menschen im Rollstuhl, Rettungskräfte oder Personen mit Kinderwagen. Deshalb entfernt die Stadtpolizei im Rahmen der Veloordnung falsch abgestellte Velos, um die Sicherheit und Zugänglichkeit rund um den Bahnhof zu gewährleisten.
Nein. Es werden sowohl zusätzliche kostenlose, wie auch zusätzliche kostenpflichtige Abstellplätze geschaffen. Es gibt heute mehr kostenlose Abstellplätze, als noch vor ein paar Jahren.
Die Velos behindern oftmals andere Verkehrsteilnehmende, auch die Blaulichtorganisationen, Personen mit einer Behinderung oder der Reinigungsdienst werden durch falsch abgestellte Velos behindert. Deshalb müssen falsch abgestellte Velos eingezogen werden.
Der Raum rund um den Hauptbahnhof ist begrenzt und steht unter einem sehr hohen Nutzungsdruck. Täglich wird dieser von zehntausenden Menschen genutzt – es braucht neben Abstellplätzen für Velos auch Flächen für weitere Bedürfnisse. So braucht es attraktive Veloverbindungen, genügend Platz für den Fussverkehr, aber auch Flächen für die Begrünung, Bäume und den Aufenthalt. Deshalb werden Abstellplätze vermehrt unterirdisch angeordnet: So entsteht an der Oberfläche mehr Platz für andere Nutzungen.




