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Parkingpay

Mit Parkingpay können elektronische Bewilligungen bezogen und Parkgebühren bezahlt werden. Bewilligungen können via App, Homepage oder gegen Barzahlung am Schalter der Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei (Obermühlestrasse 5) bezogen werden:

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Bewilligungen

In der Stadt Winterthur ist das Parkieren auf öffentlichem Grund zeitlich beschränkt möglich. Wer länger als signalisiert parkieren will, gilt als ein «Dauerparker». Das andauernde Parkieren von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund ist bewilligungs- und gebührenpflichtig. 

Folgende Bewilligungen können gelöst werden:

  • Parkbewilligungen für Anwohnende, Besuchende (müssen von den Anwohnenden beantragt werden)
    und ansässige Betriebe (das Fahrzeug muss auf die Domiziladresse des Betriebs eingelöst sein)
  • Tages-, Monats- und Jahresparkbewilligungen in der Blauen Zone  (für Handwerker nur gültig, wenn das Fahrzeug zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit in unmittelbarer Nähe benötigt wird, Sitzungen ausgeschlossen)
  • Bewilligungen für die Fussgängerzone (für Handwerker nur gültig, wenn das Fahrzeug zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit in unmittelbarer Nähe benötigt wird, Sitzungen ausgeschlossen)
  • Parkbewilligungen für soziale Dienste und Ärzte
  • Nachtparken
  • Diverse weitere Fahr- und Parkbewilligungen

Bewilligungen mit Gültigkeit ab 1. Januar 2022 können elektronisch beantragt werden. Ab dann gelten die Verordnungen über das Parkieren in der blauen Zone (PBZ) und über das Nachtparkieren. Bestehende physische Bewilligung behalten ihre Gültigkeit bis Ablaufdatum.

Nachtparken

In der Stadt Winterthur werden für Fahrzeuge, die regelmässig über Nacht auf öffentlichen Strassen oder öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben. Seit dem 01.01.2022 können die Nachtparkgebühren direkt via App oder Web im Parkingpay bezogen und bezahlt werden. Sofern das Fahrzeug nachts auf öffentlichem Grund parkiert wird, sind Einwohnende sowie Besuchende der Stadt Winterthur verpflichtet die Nachtparkgebühren in Form einer Onlinebewilligung zu bezahlen. 

Für Fahrzeuge ohne gültige Bewilligung werden künftig Bussen von CHF 250.00 erhoben. 

Seit dem 01.01.2022 haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Winterthur auch die Möglichkeit einer Kombikarte für Tages- und Nachtparkbewilligungen.

Bei Fragen finden Sie hier unseren Kontakt.

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