Parkieren auf Privatgrund
Fremde Fahrzeuge auf dem Privatparkplatz
Immer wieder kommt es vor, dass Unberechtigte ihr Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abstellen. Das ist für die betroffenen Mieter oder Eigentümer sehr ärgerlich. Sofern der Berechtigte seinen Parkplatz unvermittelt benötigt, ist er berechtigt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen, hat aber als Auftraggeber für die Kosten aufzukommen.
Da auf nichtöffentlichen Verkehrsflächen die Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes keine Anwendung finden, kann die Polizei bei einem privaten Parkplatz keine Ordnungsbusse ausstellen oder sonst tätig werden.
Gemäss eidgenössischer Zivilprozessordnung besteht zum Schutz des Grundeigentums die Möglichkeit, beim Gericht ein Verbot anordnen zu lassen. Solche gerichtlichen Verbote haben eine grosse praktische Bedeutung für den Alltag. An vielen Orten, wie zum Beispiel bei privaten Liegenschaften, Einkaufszentren oder Restaurants, wird das Parkieren damit bedürfnisgerecht geregelt.
Einzelrichterliche Verbote
Widerhandlungen gegen einzelrichterliche Verbote (Fahr- und Parkverbote) können nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden: Vielmehr muss die berechtigte Person Anzeige erstatten und Strafantrag stellen.
- Die Anzeige können Sie mit dem Formular «Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots» erstatten.
- Zur Erfassung des Fehlbaren kann vor Ort das Formular «Erfassungszettel wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbots» verwendet werden. Ausführliche Informationen finden Sie im Dokument «Information an Anzeigeerstattende».
- Falls Sie unsere Formulare an Ihrem Computer nicht ausfüllen können, finden Sie im Dokument «Probleme mit ausfüllbaren PDF-Formularen» eine Anleitung, wie Sie die Voreinstellung in Adobe Reader 9 auf einfache Weise umstellen können.
Tipp: Wenn Sie auf einem fertig ausgefüllten Formular den Button «Variable Felder löschen» betätigen, werden nur die variablen Daten gelöscht (Datum, Zeit, Beilage, Kontrollschild, Marke/Typ und Farbe). Die übrigen Felder bleiben ausgefüllt, können aber bei Bedarf gelöscht werden. Felder mit Angaben, die mehrfach nötig sind, werden automatisch ausgefüllt.
Missachtung eines gerichtlichen Verbots
| Titel | Typ | Grösse |
|---|---|---|
| Erfassungszettel wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes | 87.0 KB | |
| Formular Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes | 66.8 KB | |
| Information für Anzeigeerstattende | 109.1 KB | |
| Probleme beim Ausfüllen des Formulars | 182.2 KB |




