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Parkieren auf Privatgrund

Informationen zum widerrechtlichen Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrund sowie Formular für die Anzeigeerstattung

Fremde Fahrzeuge auf dem Privatparkplatz

Immer wieder kommt es vor, dass Unberechtigte ihr Fahrzeug auf einem privaten Parkplatz abstellen. Das ist für die betroffenen Mieter oder Eigentümer sehr ärgerlich. Sofern der Berechtigte seinen Parkplatz unvermittelt benötigt, ist er berechtigt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen, hat aber als Auftraggeber für die Kosten aufzukommen.

Da auf nichtöffentlichen Verkehrsflächen die Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes keine Anwendung finden, kann die Polizei bei einem privaten Parkplatz keine Ordnungsbusse ausstellen oder sonst tätig werden.

Gemäss eidgenössischer Zivilprozessordnung besteht zum Schutz des Grundeigentums die Möglichkeit, beim Gericht ein Verbot anordnen zu lassen. Solche gerichtlichen Verbote haben eine grosse praktische Bedeutung für den Alltag. An vielen Orten, wie zum Beispiel bei privaten Liegenschaften, Einkaufszentren oder Restaurants, wird das Parkieren damit bedürfnisgerecht geregelt.

Einzelrichterliche Verbote

Widerhandlungen gegen einzelrichterliche Verbote (Fahr- und Parkverbote) können nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden: Vielmehr muss die berechtigte Person Anzeige erstatten und Strafantrag stellen.

Tipp: Wenn Sie auf einem fertig ausgefüllten Formular den Button «Variable Felder löschen» betätigen, werden nur die variablen Daten gelöscht (Datum, Zeit, Beilage, Kontrollschild, Marke/Typ und Farbe). Die übrigen Felder bleiben ausgefüllt, können aber bei Bedarf gelöscht werden. Felder mit Angaben, die mehrfach nötig sind, werden automatisch ausgefüllt.

Missachtung eines gerichtlichen Verbots

Missachtung eines gerichtlichen Verbots
Titel Typ Grösse
Erfassungszettel wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes 87.0 KB
Formular Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes 66.8 KB
Information für Anzeigeerstattende 109.1 KB
Probleme beim Ausfüllen des Formulars 182.2 KB

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