Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Parkieren auf Privatgrund

Informationen zum widerrechtlichen Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrund sowie Formular für die Anzeigeerstattung

Widerrechtliches Abstellen von Fahrzeugen auf Privatgrund

(ohne einzelrichterliches Park- oder Fahrverbot) 

Wer als berechtigte Person feststellt, dass der unter seiner Obhut stehende Privatgrund widerrechtlich genutzt wird, kann dies bei der Polizei (Telefon +41 52 267 51 52) anzeigen. Folgende Informationen sollten angegeben werden:

  • Funktion/Status der Person, die Anzeige erstattet in Bezug auf den Privatgrund
  • Erreichbarkeit der Person, die Anzeige erstattet
  • Genaue Örtlichkeit/Bezeichnung des Privatgrunds
  • Kennzeichen, Marke und Farbe des widerrechtlich abgestellten Fahrzeugs.

Der Anzeige wird so schnell wie möglich nachgegangen. Nach Überprüfung des Sachverhalts wird am widerrechtlich abgestellten Fahrzeug eine Ordnungsbusse (Fr. 50.–) angebracht.

Einzelrichterliche Verbote

Widerhandlungen gegen einzelrichterliche Verbote (Fahr- und Parkverbote) können nicht im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden: Vielmehr muss die berechtigte Person Anzeige erstatten und Strafantrag stellen.

Tipp: Wenn Sie auf einem fertig ausgefüllten Formular den Button «Variable Felder löschen» betätigen, werden nur die variablen Daten gelöscht (Datum, Zeit, Beilage, Kontrollschild, Marke/Typ und Farbe). Die übrigen Felder bleiben ausgefüllt, können aber bei Bedarf gelöscht werden. Felder mit Angaben, die mehrfach nötig sind, werden automatisch ausgefüllt.

Missachtung eines gerichtlichen Verbots

Missachtung eines gerichtlichen Verbots
Titel Typ Grösse
Erfassungszettel wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes 87.0 KB
Formular Anzeige wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes 66.8 KB
Information für Anzeigeerstattende 109.1 KB
Probleme beim Ausfüllen des Formulars 182.2 KB

Fusszeile