Altstadt
Fussgängerzone
Die Zone Fussgänger/innen in Winterthur besteht in der heutigen Form seit 1999.
Sie umfasst das Gebiet zwischen Technikum-/General-Guisan-/Stadthausstrasse/Bahnhofplatz.
Der Güterumschlag ist gestattet. Für Handwerksfahrzeuge, welche vor Ort abgestellt werden müssen, kann eine entsprechende Karte für die Zone Fussgänger/innen bezogen werden.
Temporäre Marktsignalisationen sind bindend und dürfen auch für Güterumschlag, Personentransporte etc. nicht missachtet werden.
Einen Sonderstatus hat die Marktgasse (Hauptladenstrasse).
Der Güterumschlag ist dort bis 11.00 Uhr gestattet. Von 11.00 bis 18.30 Uhr gilt ein allgemeines Fahrverbot ohne Zusatz.
Für den Güterumschlag im allgemeinen Fahrverbot der Marktgasse zwischen 11.00 und 18.30 Uhr muss zwingend eine Karte Zone Fussgänger/innen gelöst werden.