Handwerker/innen
In Winterthur werden für Handwerker und Handwerkerinnen, welche zur Ausübung ihres Berufes ihr Fahrzeug vor Ort oder in der näheren Umgebung benötigen (Zugriff auf Einzelteile/Arbeitsgeräte/Werkbank), Handwerkerbewilligungen ausgegeben.
Versicherungstechnisch bedingte Auflagen (Wertkollektionen) werden berücksichtigt.
Für Auskünfte oder längerfristige Bewilligungen setzen Sie sich mit der Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur in Verbindung, welche die Parkbewilligungen ausgibt.
Folgende Bewilligungen können bezogen werden:
Zone für Fussgänger und Zone Altstadt | Fr. | 20.– | Tag | |
Kurzparkzone (Parkuhren bis 60 Minuten, Nähe Bahnhof) | Fr. | 10.– | Tag | |
Blaue Zonen / Parkuhren (mehr als 60 Minuten) | Fr. | 10.– | Tag | |
Güterumschlagszone Stadthausstrasse | Fr. | 10.– | Tag |
Der Bezug der Bewilligung ist via Parkingpay möglich oder gegen Barzahlung und unter Vorweisung des Fahrzeugausweises am Schalter der Ordnungsbussenzentrale am Obertor 13.
Die Zuwiderhandlung hat den Entzug der Parkbewilligung und ein allfälliges Strafverfahren zufolge.