Güterumschlag
Unter Güterumschlag verstehen wir das Verladen und Ausladen von Sachen, die nach Grösse und Gewicht die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig machen. Für die Benützung des Güterumschlagplatzes ist nur die Zeit für das eigentliche Umschlagen des Gutes massgebend.
Alles was mit dem Vorbereiten eines Güterumschlages zusammenhängt, sprengt den Rahmen des erlaubten Güterumschlages. Dazu gehören insbesondere das Aussortieren von Sachen, Verpacken, Nachzählen, Kontrollieren einer Lieferung, geschäftliche Besprechungen im Zusammenhang mit einer Zustellung von Waren, Telefongespräche etc., aber auch die Demontage oder Montage von zu transportierendem Gut, Versäumnis wegen Kundschaft oder Wartezeiten.
In der Marktgasse, im Untertor und in der Münzgasse ist der Güterumschlag bis um 11 Uhr gestattet. Von 11 bis 18.30 Uhr gilt ein allgemeines Fahrverbot. Während dieser Zeit muss zwingend eine rote Fussgängerzone-Karte gelöst werden.
Während des Wochenmarktes, jeweils am Dienstag und Freitag, gilt im Gebiet Steinberggasse/Metzggasse/Spitalgasse ein allgemeines Fahrverbot von 6 bis 11.30 Uhr.
Temporäre Signalisationen, wie zum Beispiel die Marktsignalisation, sind bindend und dürfen auch für den Güterumschlag, den Personentransport oder anderes nicht missachtet werden. Die Weisungen der Polizei haben immer Vorrang.