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Verkehrsordnung

Bild Legende:

Ab April 2024 gilt im oberen Neuwiesenquartier ein neues Verkehrskonzept:

  • In der gelb unterlegten Begegnungszone haben Fussgänger grundsätzlich Vortritt.
  • Für Fahrzeuge gilt die Maximalgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern.
  • Für den motorisierten Verkehr ist das Gebiet gesperrt. Ausnahme: Zu- und Wegfahrten von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie für den Güterumschlag.
  • Die Motorradparkplätze in der Paulstrasse werden in die Salstrasse verschoben.
  • Für das Ein- und Aussteigenlassen beim Bahnhof kann weiterhin das Bahnhofparkhaus in der Rudolfstrasse genutzt werden (15 Minuten gratis).
  • Ab April stehen neu 200 gedeckte kostenlose Veloabstellplätze in der Unterführung Kesselhaus zur Verfügung. Insgesamt stehen auf der Westseite des Bahnhofs 2'400 Veloabstellplätze zur Verfügung, davon mehr als 1'500 geschützte Abstellplätze in den Veloparkings Esse und Kesselhaus und der Velostation Rudolfstrasse. Vertiefte Informationen zu den Veloabstellplätzen rund um den Hauptbahnhof finden Sie hier.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Bau und Mobilität Telefon +41 52 267 54 12

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