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Planungszone Neuhegi-Grüze für eine attraktive Gebietsentwicklung

Zwischen Juli 2010 und Juli 2014 war im Gebiet eine Planungszone festgesetzt. Diese Zeit wurde für aufwendige Planungsmassnahmen genutzt. Genehmigung Revision der Richt- und Nutzungsplanung in Neuhegi-Grüze erteiltVier Rekurse von Grundeigentümerinnen aufgrund der öffentlichen Auflage des GesamtpaketsZweite öffentliche Auflage des Gesamtpaketes als weiterer MeilensteinGesamtpaket Planungszone vom Grossen Gemeinderat festgesetztGesamtpakte Planungszone vom Stadtrat zuhanden des Grossen Gemeinderates verabschiedetPlanungszone Neuhegi-Grüze wird um ein Jahr verlängertÖffentliche Auflage Gesamtpaket Planungszone Neuhegi-Grüze Planungszone Neuhegi-Grüze: Gesamtpaket ist bereit für die öffentliche Auflage Festsetzung der Planungszone Neuhegi-GrüzeNach obenGenehmigung Revision der Richt- und Nutzungsplanung in Neuhegi-Grüze erteiltAm 17. Dezember 2014 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die Revision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung im Gebiet der ehemaligen Planungszone Neuhegi-Grüze genehmigt. Die genehmigten Sondernutzungsplanungen (Gestaltungspläne) Umfeld Grüze und Hegi bilden zusammen mit den Änderungen in der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung die Grundlage für die von der Stadt Winterthur und dem Kanton Zürich angestrebte längerfristige Entwicklung von Neuhegi-Grüze zum zweiten urbanen Zentrum von Winterthur.Vier Rekurse von Grundeigentümerinnen aufgrund der öffentlichen Auflage des GesamtpaketsGegen einzelne Bestimmungen im Gestaltungsplan Umfeld Grüze, gegen die Nutzungsbeschränkungen in der Industriezone im Ergänzungsplan Nutzung sowie gegen zwei Baulinien, wurden vier Rekurse erhoben. Die Akten werden nun dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.Vier Rekurse in der Planungszone Neuhegi-Grüze, Medienmitteilung vom 7. Mai 2014(PDF, 34 KB) Zweite öffentliche Auflage des Gesamtpaketes als weiterer MeilensteinNach der politisch breit abgestützten Festsetzung des Gesamtpaketes zur Planungszone Neuhegi-Grüze durch den Grossen Gemeinderat am 24. Februar 2014, wurde das Gesamtpaket als nächster Schritt zur behörden- und grundeigentümerverbindlichen Sicherung, im März/April zum zweiten Mal öffentlich aufgelegt.Planungszone Neuhegi-Grüze: Zweite öffentliche Auflage als weiterer Meilenstein, Medienmitteilung vom 21. März 2014(PDF, 62 KB) Nach obenFestlegungen über das gesamte Gebiet der Planungszone Neuhegi-GrüzePublikationstext, 21. März 2014(PDF, 20 KB) Bau- und Zonenordnung (Art. 2 BZO und Zonenplan), 25. Sept. 2013(PDF, 2.6 MB) Gewässerabstandslinie Eulach, Grüze Oberwinterthur, 25. Sept. 2013(PDF, 1.3 MB) Verkehrsbaulinienplan Neuhegi-Grüze sowie Hegifeldstrasse, 25. Sept. 2013(PDF, 6.1 MB) Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV, 25. Sept. 2013(PDF, 9.1 MB) Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV, Zahlenmaterial Szenarien, 30. Jan. 2013(PDF, 2.8 MB) Festlegungen über ein Teilgebiet im Ergänzungsplan Neuhegi-Grüze Bestimmungen, 25. Sept. 2013(PDF, 1.5 MB) Plan Nutzung, 25. Sept. 2013(PDF, 2.1 MB) Plan Erschliessung und Freiraum, 25. Sept. 2013(PDF, 2.0 MB) Festlegungen im Umfeld des Bahnhofs Grüze im öffentlichen Gestaltungsplan Umfeld GrüzeBestimmungen, 25. Sept. 2013(PDF, 1.0 MB) Situationsplan, 25. Sept. 2013(PDF, 1.5 MB) Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV, 25. Sept. 2013(PDF, 6.9 MB) Festlegungen im Umfeld der S-Bahn Station Hegi im Öffentlichen Gestaltungsplan Umfeld HegiBestimmungen, 25. Sept. 2013(PDF, 1.0 MB) Situationsplan, 25. Sept. 2013(PDF, 1.2 MB) Erläuterungsbericht gemäss Art. 47 RPV, 25. Sept. 2013(PDF, 9.4 MB) Nach obenGesamtpaket Planungszone vom Grossen Gemeinderat festgesetztDer Grosse Gemeinderat hat am 24. Februar 2014 alle neuen und geänderten planungsrechtlichen Instrumente des Gesamtpakets Planungszone mit grosser Mehrheit festgesetzt. Grosser Gemeinderat, Protokollauszug vom 24. Februar 2014(PDF, 25 KB) Nach obenGesamtpakte Planungszone vom Stadtrat zuhanden des Grossen Gemeinderates verabschiedetDer Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat am 25. September 2013 das Gesamtpaket zur grundeigentümerverbindlichen Sicherung einer attraktiven Entwicklung im Gebiet der Planungszone Neuhegi-Grüze überwiesen. Im Gebiet soll ein neues urbanes Zentrum entstehen, in dem industrielle und gewerbliche Nutzungen auch zukünftig einen Schwerpunkt bilden. Gleichzeitig werden die Grundlagen geschaffen, damit sich die Umfelder der Bahnstationen Grüze und Hegi zu durchmischten städtischen Quartieren entwickeln. Das Paket beinhaltet unter anderem Änderungen der Richtplanung, der Bau- und Zonenordnung sowie die beiden öffentlichen Gestaltungspläne Umfeld Grüze und Umfeld Hegi. Nach der öffentlichen Auflage des Entwurfs im März 2013 wurden die Unterlagen aufgrund der eingegangenen Einwendungen und der kantonalen Vorprüfung überarbeitet. Rund die Hälfte der Anliegen aus dem Einwendungsverfahren konnten dabei berücksichtigt werden.Neuhegi-Grüze auf dem Weg zum neuen urbanen Zentrum, Medienmitteilung vom 27. September 2013(PDF, 26 KB) Weisung an den Grossen GemeinderatWeisung zur Planungszone Neuhegi-Grüze: Änderung der kommunalen Richtplanung, Festsetzung der öffentlichen Gestaltungsplans «Umfeld Grüze» und Umfeld Hegi, Änderung Zonenplan, Festsetzung des Ergänzungsplans «Neuhegi-Grüze», Änderung Baulinien(PDF, 52 KB) Bericht zu den EinwendungenBericht zu den Einwendungen, Vorprüfung Kanton, Stellungnahme RWU(PDF, 2.3 MB) Planungszone Neuhegi-Grüze wird um ein Jahr verlängertDie von der Stadt Winterthur beantragte Verlängerung der Planungszone Neuhegi-Grüze um ein Jahr bis 23. Juli 2014 ist durch die Baudirektion des Kantons Zürich bewilligt worden. Fristverlängerung Planungszone Neuhegi-Grüze um ein Jahr, Medienmitteilung vom 6. Juni 2013(PDF, 36 KB) Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 3. Juni 2013(PDF, 1.6 MB) Öffentliche Auflage Gesamtpaket Planungszone Neuhegi-Grüze Sämtliche Pläne und Dokumente des Gesamtpaketes zur Planungszone lagen vom 18. März bis 24. Juni 2013 öffentlich auf.Publikationstext(PDF, 8 KB) Nach obenPlanungszone Neuhegi-Grüze: Gesamtpaket ist bereit für die öffentliche Auflage Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum neuen urbanen Zentrum Neuhegi-Grüze ist erreicht: Alle Grundlagen zur verbindlichen Sicherung einer attraktiven Entwicklung im Gebiet der Planungszone Neuhegi-Grüze liegen vor. Sie werden ab dem 18. März öffentlich aufgelegt. Mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in den Umfeldern der Bahnstationen Grüze und Hegi konnten gleichzeitig Entwicklungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Da die anstehenden Schritte – wie öffentliche Auflage, kantonale Vorprüfung und vor allem die Beratungen im Grossen Gemeinderat – noch einige Zeit benötigen, muss die Planungszone um maximal ein Jahr verlängert werden.Planungszone Neuhegi-Grüze: Gesamtpaket ist bereit für die öffentliche Auflage, Medienmitteilung vom 14. März 2013(PDF, 39 KB) Präsentation Medienorientierung vom 14. März 2013(PDF, 3.6 MB) Nach obenFestsetzung der Planungszone Neuhegi-GrüzeDas Gebiet Neuhegi-Grüze ist für die Stadt Winterthur von grösster Bedeutung. Der Stadtrat will eine nachhaltige und hochwertige Entwicklung sicherstellen und vorantreiben, welche übergeordnete öffentliche Interessen berücksichtigt. Dazu müssen die vorhanden Planungen vertieft und in eine verbindliche Form überführt werden. Um diese Entwicklung zu gewährleisten, hat die kantonale Baudirektion auf Antrag des Stadtrats am 16. Juli 2010 eine Planungszone festgesetzt. Sie ist drei Jahre gültig und ermöglicht es, die laufenden Planungen grundeigentümerverbindlich zu sichern. In dieser Zeit können Eigentümer/innen weiterhin planen und bauen, wenn die Vorhaben in Übereinstimmung mit der Bau- und Zonenordnung und den städtischen Entwicklungsabsichten stehen.Halbzeit der Planungszone Neuhegi-Grüze, Medienmitteilung vom 31.01.2012(PDF, 31 KB) Präsentation Medienorientierung vom 31.01.2012(PDF, 4.4 MB) Plaungsarbeiten Neuhegi-Grüze kommen gut voran, Medienmitteilung vom 18. März 2011(PDF, 76 KB) Präsentation Medienorientierung vom 18. März 2011(PDF, 3.2 MB) Planungszone Neuhegi-Grüze durch die kantonale Baudirektion festgesetzt, Medienmitteilung vom 20. Juli 2010(PDF, 23 KB) Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich vom 16. Juli 2010(PDF, 1.9 MB) Planungszone Neuhegi-Grüze zur Sicherung einer nachhaltigen und attraktiven Gebietsentwicklung, Medienmitteilung vom 12. Juli 2010(PDF, 23 KB) Perimeter Planungszone Neuhegi-Grüze(PDF, 425 KB) Präsentation Medienorientierung vom 12. Juli 2010(PDF, 1.6 MB) Auskünfte zur Planungszone: Stadtentwicklung Winterthur, Fritz Zollinger
Karte Planungszone rot eingefärbt
Bild Legende:

Zwischen Juli 2010 und Juli 2014 war im Gebiet eine Planungszone festgesetzt. Diese Zeit wurde für aufwendige Planungsmassnahmen genutzt.

Genehmigung Revision der Richt- und Nutzungsplanung in Neuhegi-Grüze erteilt

Am 17. Dezember 2014 hat die Baudirektion des Kantons Zürich die Revision der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung im Gebiet der ehemaligen Planungszone Neuhegi-Grüze genehmigt. 
Die genehmigten Sondernutzungsplanungen (Gestaltungspläne) Umfeld Grüze und Hegi bilden zusammen mit den Änderungen in der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung die Grundlage für die längerfristige Entwicklung von Neuhegi-Grüze zum zweiten urbanen Zentrum von Winterthur.

Vier Rekurse von Grundeigentümerinnen aufgrund der öffentlichen Auflage des Gesamtpakets

Gegen einzelne Bestimmungen im Gestaltungsplan Umfeld Grüze, gegen die Nutzungsbeschränkungen in der Industriezone im Ergänzungsplan Nutzung sowie gegen zwei Baulinien, wurden vier Rekurse erhoben. Die Akten werden nun dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.

Zweite öffentliche Auflage des Gesamtpaketes als weiterer Meilenstein

Nach der politisch breit abgestützten Festsetzung des Gesamtpaketes zur Planungszone Neuhegi-Grüze durch den Grossen Gemeinderat am 24. Februar 2014, wurde das Gesamtpaket als nächster Schritt zur behörden- und grundeigentümerverbindlichen Sicherung, im März/April zum zweiten Mal öffentlich aufgelegt.

Festlegungen über ein Teilgebiet im Ergänzungsplan Neuhegi-Grüze

Festlegungen im Umfeld des Bahnhofs Grüze im öffentlichen Gestaltungsplan Umfeld Grüze

Festlegungen im Umfeld der S-Bahn Station Hegi im Öffentlichen Gestaltungsplan Umfeld Hegi

Gesamtpaket Planungszone vom Grossen Gemeinderat festgesetzt

Der Grosse Gemeinderat hat am 24. Februar 2014 alle neuen und geänderten planungsrechtlichen Instrumente des Gesamtpakets Planungszone mit grosser Mehrheit festgesetzt.

Gesamtpaktet Planungszone vom Stadtrat zuhanden des Grossen Gemeinderates verabschiedet

Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat am 25. September 2013 das Gesamtpaket zur grundeigentümerverbindlichen Sicherung einer attraktiven Entwicklung im Gebiet der Planungszone Neuhegi-Grüze überwiesen. Im Gebiet soll ein neues urbanes Zentrum entstehen, in dem industrielle und gewerbliche Nutzungen auch zukünftig einen Schwerpunkt bilden. Gleichzeitig werden die Grundlagen geschaffen, damit sich die Umfelder der Bahnstationen Grüze und Hegi zu durchmischten städtischen Quartieren entwickeln. Nach der öffentlichen Auflage des Entwurfs im März 2013 wurden die Unterlagen aufgrund der eingegangenen Einwendungen und der kantonalen Vorprüfung überarbeitet.

Planungszone Neuhegi-Grüze wird um ein Jahr verlängert

Die von der Stadt Winterthur beantragte Verlängerung der Planungszone Neuhegi-Grüze um ein Jahr bis 23. Juli 2014 ist durch die Baudirektion des Kantons Zürich bewilligt worden.

Planungszone Neuhegi-Grüze: Gesamtpaket ist bereit für die öffentliche Auflage

Ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum neuen urbanen Zentrum Neuhegi-Grüze ist erreicht: Alle Grundlagen zur verbindlichen Sicherung einer attraktiven Entwicklung im Gebiet der Planungszone Neuhegi-Grüze liegen vor. Sie werden ab dem 18. März öffentlich aufgelegt. Mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in den Umfeldern der Bahnstationen Grüze und Hegi konnten gleichzeitig Entwicklungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Da die anstehenden Schritte – wie öffentliche Auflage, kantonale Vorprüfung und vor allem die Beratungen im Grossen Gemeinderat – noch einige Zeit benötigen, muss die Planungszone um maximal ein Jahr verlängert werden.

Festsetzung der Planungszone Neuhegi-Grüze

Das Gebiet Neuhegi-Grüze ist für die Stadt Winterthur von grösster Bedeutung. Der Stadtrat will eine nachhaltige und hochwertige Entwicklung sicherstellen und vorantreiben, welche übergeordnete öffentliche Interessen berücksichtigt. Dazu müssen die vorhanden Planungen vertieft und in eine verbindliche Form überführt werden. Um diese Entwicklung zu gewährleisten, hat die kantonale Baudirektion auf Antrag des Stadtrats am 16. Juli 2010 eine Planungszone festgesetzt. Sie ist drei Jahre gültig und ermöglicht es, die laufenden Planungen grundeigentümerverbindlich zu sichern.

Kontakt

Fritz Zollinger Telefon +41 52 267 68 59

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