Mutationen
Die Unterteilung von Grundstücken (Mutation, Parzellierung) bedarf einer Bewilligung gemäss § 309 Abs. 1 lit. e Planungs- und Baugesetz (PBG). Die Fachstelle Reklamen/Mutationen des Bauinspektorats prüft, ob durch die Unterteilung von Grundstücken keine den Bauvorschriften widersprechenden Verhältnisse geschaffen werden. Das Gesuchsformular steht Ihnen als eFormular zur Verfügung:
Mutationsgesuch eFormular |
Hinweis: Technische Auskünfte zu Mutationen (Grenzziehung, Vermarkung usw.) erteilt das Vermessungsamt.