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Privater Gestaltungsplan «Ohrbühlstrasse»

Die Grundeigentümer des Grundstücks Kat.-Nr. OB16355 an der Ohrbühlstrasse beabsichtigen, die-ses zu entwickeln. Das Grundstück ist zusammen mit einem Teilstück der Strassenparzelle OB16592 (Hofackerstrasse) und einer kleinen Ecke des Grundstücks mit Kat.-Nr. OB16593 Teil des öffentlichen Gestaltungsplans «Umfeld Hegi» (öGP) als Baufeld 1. Der öffentliche Gestaltungsplan verlangt für die Bebauung des Baufelds 1, dass ein privater Gestaltungsplan vorliegt (Art. 14 öGP).
Gemäss öGP ist für das Baufeld 1 die Schaffung eines durchmischten Arbeits- und Wohngebiets vor-gesehen. Angestrebt werden vielfältige gewerbliche Nutzungen, vorzugsweise in den Erdgeschossen, welche mit Wohnnutzungen kombiniert werden sollen (Art. 1 öGP). Die Grösse der einzelnen Einhei-ten sowie die Höhe der Baukörper sind begrenzt. Dies gewährleistet eine bessere Anbindung an den benachbarten historischen Kern des Dorfes Hegi und erhöht die Attraktivität für kleine und mittlere Betriebe, welche sich auf der Suche nach kleineren baulichen Einheiten zunehmend aus der Stadt Winterthur wegbewegen müssen. Die Erschliessungs- und Grünräume sind Ost-West orientiert, um eine Durchlässigkeit in Richtung des öffentlichen Parkbands zu schaffen.

Die Planungsunterlagen zum privaten Gestaltungsplan «Ohrbühlstrasse» liegen ab 12. Mai 2021 auf. Innerhalb der sechzigtägigen Auflagefrist bis am 12. Juli 2021 können Einwendungen eingereicht werden. Anschliessend wird der Gestaltungsplan gegebenenfalls angepasst und dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.

Öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren

Öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren
Typ Titel
Bericht nach Art. 47 RPV
Bestimmungen
Situationsplan

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