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Die Bestattung

Die Bestattung (Erdbestattung oder Kremation) soll nicht früher als 48 Stunden und in der Regel nicht später als 96 Stunden nach eingetretenem Tod stattfinden. Die Friedhofverwaltung setzt die Bestattungszeit fest, wobei den Wünschen der Angehörigen so weit als möglich Rechnung getragen wird.

Wünsche der Verstorbenen
Die zur Anzeige des Todes verpflichteten Angehörigen geben verbindliche Anordnungen für die Bestattung ab. Hat die/der Verstorbene eine Verfügung über die gewünschte Bestattungsart hinterlegt, sind diese Wünsche vorrangig zu befolgen. Spezielle Wünsche betreffend Bestattung werden im Rahmen des Ortsüblichen und der vorhandenen Einrichtungen und Mittel gerne erfüllt. Allfällige Kosten dafür gehen zu Lasten der Auftraggebenden.

Weltliche Abdankungen
Für eine Abschiedszeremonie ohne religiösen Bezug finden Sie auf privat betriebenen Suchportalen wie trauerportal.ch oder direkt auf den Websites von Anbietenden zahlreiche Angebote. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die Person Ihrer Wahl, damit der Termin der Trauerfeier koordiniert werden kann. Die Herstellung des Kontakts ist in diesem Fall Aufgabe der Angehörigen.

Landeskirchen werden direkt informiert
Gehörte die /der Verstorbene der katholischen oder der reformierten Landeskirche an, orientiert die Friedhofverwaltung die Angehörigen über den jeweiligen Pfarrkreis sowie die zuständige Pfarrperson. Die Friedhofverwaltung informiert diese direkt über die Personalien der/des Verstorbenen. Zugehörige zu anderen Religionen wenden sich bitte selbständig an ihre jeweilige Seelsorgeperson.

Wichtig: Für die organisatorischen Anordnungen der Bestattung, insbesondere die Festsetzung der Bestattungszeit, sind nicht die Seelsorger/-innen zuständig, sondern die Friedhofverwaltung.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Bestattungen & Friedhöfe Telefon +41 52 267 30 30

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