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Anmeldung Todesfall

Todesbescheinigung
Tritt der Tod eines Angehörigen zu Hause ein, rufen Sie einen Arzt, die Stadtpolizei oder die Notrufnummer 117 an. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus.

Anmeldung Todesfall
Der Todesfall ist der Friedhofverwaltung telefonisch anzumelden. Die Meldefrist beträgt maximal zwei Tage. Die Friedhofverwaltung organisiert das Einsargen und den Transport des Leichnams und vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Bestattungsberatung.
Tritt der Todesfall am Wochenende oder an einem Feiertag ein, wenden Sie sich an die Stadtpolizei

Folgende Dokumente sind zur Bestattungsberatung mitzubringen:

  • ärztliche Todesbescheinigung
  • das (teilausgefüllte) Anmeldeformular Todesfall
  • Familienbüchlein und/oder Ausländerausweis der verstorbenen Person
  • Ausweispapiere der anordnungsberechtigten Person (siehe weiter unten)

Vorbereitung auf die Bestattungsberatung:

  • Welche Bestattungsart (Kremation, Erdbestattung) wird gewünscht?
  • Soll es eine Trauerfeier/Bestattung geben?
  • Wer soll die Trauerrede halten (Religiöser Vertreter, weltliche Person)?
  • Bei weltlichen Personen für die Trauerrede, besprechen Sie mögliche Termine bereits vor der Bestattungsberatung.
    Professionelle weltliche/freie Trauerredner*innen finden Sie auf der privaten Onlineseite trauerportal.ch.

Wer darf die Bestattung anordnen?
Jede Person kann vor ihrem Tod eine letztwillige Verfügung ausfüllen, in der sie festlegt, wie sie bestattet werden will.

Ist kein letzter Wille vorhanden, bestimmt gemäss Bestattungsverordnung des Kantons Zürich (BesV) die Person über die Bestattung, die mit der verstorbenen Person am engsten verbunden war. Ohne Anhaltspunkte wie zum Beispiel eine Vollmacht gelten laut BesV die folgenden Personen der Reihe nach als am engsten verbunden:

  • Ehepartnerin oder Ehepartner, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner oder Lebenspartnerin oder Lebenspartner
  • Kinder über 16 Jahren
  • Eltern und Geschwister über 16 Jahren
  • Grosseltern und Grosskinder über 16 Jahren
  • andere Personen über 16 Jahren, die der verstorbenen Person nahestanden

Sie sind Anmeldeberechtigt und haben bereits eine Vorstellung, wie die verstorbene Person bestattet werden soll? Dann füllen Sie das Anmeldeformular Todesfall (teilweise) aus. Hilfe finden Sie in der Wegleitung. Nehmen Sie das ausgefüllte Formular mit an die Bestattungsberatung. 

Die Friedhofverwaltung informiert folgende Amtsstellen direkt

  • Einwohnerkontrolle
  • Zivilstandsamt
  • Steueramt
  • AHV-Ausgleichskasse

Gehörte die /der Verstorbene der katholischen oder der reformierten Landeskirche an, orientiert die Friedhofverwaltung die Angehörigen über den jeweiligen Pfarrkreis sowie die zuständige Pfarrperson.

Bei Bestattungen und Trauerfeiern nach den Regeln einer anderen Religionsgemeinschaft oder ohne religiösen Bezug sind die Angehörigen für die Organisation zuständig.

Aufgaben der Angehörigen

  • Besprechung mit der Friedhofverwaltung und Festsetzung der Bestattungszeit.
    Falls Sie eine weltliche Trauerrede wünschen, klären Sie mögliche Termine bitte vorgängig ab.
  • Rücksprache mit der Pfarrperson / Person Ihrer Religionsgemeinschaft / weltlichen Trauerredner(in) betreffend Bestattung und Trauerfeier.
  • Private Todesanzeige aufgeben und Einladungen an Bestattung und Trauerfeier verschicken.
  • Organisation von Blumenschmuck für Trauerfeier und Bestattung.
Ermächtigung/Verfügung
Typ Titel Grösse
Anmeldeformular Todesfall 39.7 KB
Letztwillige Verfügung 40.2 KB
Vollmacht 39.5 KB
Wegleitung Todesfall 962.2 KB

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Bestattungen & Friedhöfe Telefon +41 52 267 30 30

Sonderöffnungszeiten

Sonderöffnungszeiten
Typ Titel
Weihnachten_Neujahr 2024

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