Stimmregister
Das Stimmregisterbüro (Einwohnerkontrolle) ist zuständig für die Zustellung des Stimmmaterials, die vorzeitige und briefliche Stimmabgabe, für das Führen des Stimmregisters und die Unterschriftenkontrolle der Initiativen und Referenden.
Briefliche Abstimmung
Das Stimmregisterbüro ist Ihnen dankbar, wenn Sie die ausgefüllten Stimmzettel so früh wie möglich zurücksenden. Dies erleichtert einerseits die Arbeit, anderseits stellt es sicher, dass Ihre Stimme auch tatsächlich zählt.
Vergessen Sie Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht! Ohne Ihre Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
Sie haben Ihr Stimmmaterial nicht oder unvollständig erhalten
Das Abstimmungscouvert wird Ihnen bis drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag zugestellt.
Falls Sie das Abstimmungsmaterial nicht oder unvollständig erhalten, nehmen Sie bitte mit dem Stimmregisterbüro Kontakt auf. Wir werden Ihnen das fehlende Material aushändigen oder zustellen. Fehlende Unterlagen können bis spätestens Freitagvormittag vor dem Abstimmungswochenende angefordert werden. Kommt das vermisste Stimmmaterial wieder zum Vorschein, bitten wir Sie, dieses zu vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.