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Stimmregister

Das Stimmregisterbüro der Einwohnerkontrolle ist verantwortlich für:

  • den Versand des Stimmmaterials,
  • die Organisation der brieflichen und vorzeitigen Stimmabgabe,
  • die Pflege des Stimmregisters sowie
  • die Überprüfung von Unterschriften bei Initiativen und Referenden.

Brieflich abstimmen – so geht’s einfach und korrekt
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Stimmmaterial so früh wie möglich zurück.
Das hilft uns bei der Organisation und stellt sicher, dass Ihre Stimme rechtzeitig gezählt wird.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.

Sie haben kein oder ein unvollständiges Stimmmaterial erhalten?
Das Abstimmungskuvert wird etwa drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag versendet. In Haushalten mit mehreren Stimmberechtigten kann es vorkommen, dass die Kuverts nicht gleichzeitig ankommen. Falls Sie Ihr Kuvert nicht oder nur unvollständig erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend persönlich, schriftlich oder telefonisch bei der Einwohnerkontrolle.
(Ersatz-)Stimmkuverts können ausgestellt werden:

  • bis Dienstag vor dem Abstimmungssonntag (für neuzugezogene Personen)
  • bis spätestens Freitag, 16.00 Uhr, wenn einzelne Unterlagen fehlen oder ein Duplikat nachgesendet werden muss

Falls das ursprüngliche Stimmmaterial später doch noch auftaucht:
Bitte vernichten Sie es. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Einwohnerkontrolle Telefon +41 52 267 57 54

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