Stimmregister
Das Stimmregisterbüro (Einwohnerkontrolle) ist zuständig für die Zustellung des Stimmmaterials, die vorzeitige und briefliche Stimmabgabe, für das Führen des Stimmregisters und die Unterschriftenkontrolle der Initiativen und Referenden.
Briefliche Abstimmung
Das Stimmregisterbüro ist Ihnen dankbar, wenn Sie die ausgefüllten Stimmzettel so früh wie möglich zurücksenden. Dies erleichtert einerseits die Arbeit, anderseits stellt es sicher, dass Ihre Stimme auch tatsächlich zählt.
Vergessen Sie Ihre Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis nicht! Ohne Ihre Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig.
Sie haben Ihr Stimmmaterial nicht oder unvollständig erhalten
Das Abstimmungskuvert wird Ihnen bis drei Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag zugestellt.
Falls Sie das Stimmkuvert nicht oder unvollständig erhalten haben, nehmen Sie bitte unverzüglich mit dem Stimmregisterbüro Kontakt auf. Nicht erhaltene Stimmkuverts können bis zum Dienstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag ausgestellt werden. Fehlende Unterlagen können bis spätestens Freitag, 16.00 Uhr vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag angefordert werden. Kommt das vermisste Stimmmaterial wieder zum Vorschein, bitten wir Sie, dieses zu vernichten. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.