Ausschreibung Raum für Kulturschaffende
Remise Büelrain, Büelrainstrasse 14a, 8400 Winterthur - ab 01. Januar 2026 (oder nach Vereinbarung)
Das Amt für Kultur vergibt ab Januar 2026 Ateliers, Arbeits- und Produktionsräume an professionelle Kulturschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Film, Fotografie, Design, Literatur, Musik, Performance und Tanz & Theater.
Für diese Räume werden nur befristete Mietverträge mit einer Laufdauer von vier bis maximal fünf Jahren ausgestellt. Danach müssen die Mietobjekte zwingend neu ausgeschrieben werden. Eine kürzere Mietdauer kann in gut begründeten Fällen auch gewährt werden.
Die Räumlichkeiten können durch mehrere Personen genutzt werden, dies muss aber in der Bewerbung aufgeführt sein. Eine Untermiete nach dem Vergabeprozess ist nicht zulässig.
Zur Vermietung steht das Atelier 2.OG Ost, im Dachgeschoss mit Dachschrägen, ca. 25m2, 250.-/Monat in einer Ateliergemeinschaft. Aufgrund der baulichen Beschaffenheit ist der Raum nicht für Bandproben o.ä. geeignet.
Eine Besichtigung ist wie folgt möglich: Freitag, 3. Oktober von 9 Uhr bis 10:00 Uhr
Formale Kriterien
Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Die Bewerbenden müssen die folgenden formalen Kriterien erfüllen:
• Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit im kulturellen Bereich
• Kein Zweitatelier in der Stadt Winterthur während der Mietdauer
• Gesuche werden vom Amt für Kultur nur über das Online-Formular entgegengenommen
Ausschlusskriterien
Die Räume können nicht für einmalige Anlässe (wie z.B. Konzerte/Ausstellungen/Aufführungen) gemietet werden, sondern werden ausschliesslich als Arbeitsort für Kulturschaffende für eine befristete Dauer vermietet. Eine rein kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Zudem werden die Produktionsräume nicht zur reinen Büronutzung vermietet.
Bewerbungsunterlagen
Die Kulturschaffenden reichen über das Online-Formular (zusammengefasst als ein PDF-Dokument) folgende Unterlagen ein:
- Motivationsschreiben (künstlerische Pläne, Raumbedarf)
- Lebenslauf (Ausbildung, bisherige Tätigkeit, Stipendien, Auszeichnungen)
- Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens (Ausstellungs- und Publikationslisten, Konzerttätigkeit, Veranstaltungen, Veröffentlichung von Tonträgern, Werklisten, Foto-, Video- oder Audiodokumentation etc.)
Vergabeprozess
Die eingegangenen Bewerbungen werden von Fachpersonen des Amts für Kultur geprüft. Dabei orientieren sie sich an den Grundlagen (formale und inhaltliche Kriterien) der Projektförderung, welche in den Richtlinien und dem Merkblatt des Amts für Kultur festgelegt sind.
Bewerbungsformular und Dokumentation Atelier
Bewerbungen können ausschliesslich über das Online-Formular eingereicht werden. Eine Dokumentation des Ateliers finden sie hier.
Der Eingabeschluss ist der 15. Oktober 2025.
Die Jurierung erfolgt bis Ende November 2025.
Zu spät eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Kultur (Simone Reutlinger - Projektleiterin) oder Telefon 052 267 51 94.