Ateliers / Atelierstipendien
Ateliers
Das Amt für Kultur vergibt ab Januar 2026 Ateliers, Arbeits- und Produktionsräume an professionelle Kulturschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Film, Fotografie, Design, Literatur, Musik, Performance und Tanz & Theater.
Für diese Räume werden nur befristete Mietverträge mit einer Laufdauer von vier bis maximal fünf Jahren ausgestellt. Danach müssen die Mietobjekte zwingend neu ausgeschrieben werden. Eine kürzere Mietdauer kann in gut begründeten Fällen auch gewährt werden.
Die Räumlichkeiten können durch mehrere Personen genutzt werden, dies muss aber in der Bewerbung aufgeführt sein. Eine Untermiete nach dem Vergabeprozess ist nicht zulässig.
Aktuelle Mietausschreibung:
Dokumentationen der Ateliers:
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Atelierstipendien
Zusammen mit den Städten Bern, Thun und St. Gallen betreibt die Stadt Winterthur ein Atelier in Berlin. Für Winterthurer Kulturschaffende wird das Atelier periodisch für einen 6-monatigen Aufenthalt öffentlich ausgeschrieben. Die Künstlerinnen und Künstler erhalten von der Stadt Winterthur zusätzlich zum Atelierstipendium einen Beitrag an die Lebenskosten.
Als Mitglied der Städtekonferenz Kultur (SKK) kann die Stadt Winterthur zudem periodisch je ein Atelier für Kulturschaffende in Genua, Belgrad, Buenos Aires und Kairo ausschreiben. Die ausgewählten Kulturschaffenden bekommen zusätzlich einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten.
Die Atelierstipendien werden öffentlich ausgeschrieben.
Eine Bewerbung ausserhalb dieser Ausschreibungen ist nicht möglich.
Aktuelle Ausschreibungen
- aktuell keine Ausschreibung
Zukünftige Ausschreibungen
- Atelier Genua: 2. Quartal 2026 für Stipendium Dezember 2027 bis Februar 2028
Dokumentationen der Ateliers