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FAQ Wildpark Allgemeines

FAQ Wildpark Bruderhaus Allgemeines

Wenn ich eine besondere Beobachtung im Wildpark (z. B. Tier verletzt, Zaun defekt) gemacht habe, an wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie im Wildpark an den Gehegen oder bei einem Tier aussergewöhnliche Beobachtungen machen, informieren Sie einen der anwesenden Tierpfleger oder erstatten Sie Meldung via Telefon +41 52 267 30 00.

Ist der Wildpark rollstuhlgängig?

Ja, die bekiesten Hauptwege im Wildpark sind rollstuhlgängig. Es ist jedoch zu beachten, dass einzelne Wege mehr oder weniger starke Gefälle aufweisen. Die in der Regel schmalen und nur mit Holzschnitzeln versehenen Nebenwege sind für Rollstühle nicht geeignet.

Gibt es nähere Angaben zur Geschichte des Wildparks Bruderhaus?

Die Chronik beschreibt die Geschichte des Wildparks in Stichworten.

Kann ich beim Wildpark Bruderhaus Mitglied werden?

Der Wildparkverein Bruderhaus bietet die Möglichkeit einer Mitgliedschaft.

Seit wann gibt es den Wildpark?

Der Wildpark Bruderhaus wurde 1890 gegründet. Weitere Informationen über die Geschichte des Wildparks sind in der Chronik zu finden.

Wem gehört der Wildpark Bruderhaus?

Der Wildpark Bruderhaus gehört der Stadt Winterthur. Die Verantwortung und der Betrieb liegt bei Stadtgrün Winterthur.

Wie gross ist der Wildpark?

Der Wildpark belegt eine Fläche von rund 3.2 Hektaren. Er beherbergt rund 80 Tiere von acht Wildtierarten.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtgrün Winterthur Telefon +41 52 267 30 00

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