Schwammstadt
Eine zeitgemässe Regenwasserbewirtschaftung wird unter dem Begriff der Schwammstadt gut abgebildet. Dabei geht es nicht nur darum, dass Wasser im natürlichen Kreislauf zu belassen, sondern es auch gezielt zur Bewässerung und Kühlung zu verwenden. Im Rahmen des Klimawandels kommt diesem Thema sehr grosse Bedeutung zu.
Versickerung
Gemäss Artikel 7 des Gewässerschutzgesetzes ist Regenwasser in erster Priorität zu versickern – dies gilt explizit auch für das Baugebiet. Nicht verschmutztes Regenwasser (zum Beispiel Dachwasser) darf also nicht abgeleitet werden, sondern ist vor Ort zu versickern – in der Regel auf dem Grundstück, auf welchem es anfällt.
Eine vollständige Versickerung ist jedoch nicht auf allen Böden möglich. Zudem muss stark verschmutztes Regenabwasser abgeleitet werden.
Regenwasserableitung
Bei schwachen Niederschlägen vermag die Kanalisation das anfallende Wasser zur Kläranlage abzuleiten, sobald es aber stärker regnet, nehmen aber Regenüberläufe und Regenbecken ihre Funktion auf und entlasten einen Teil des Mischabwassers in die Gewässer. Selbst bei starken Gewitterregen funktioniert die Kanalisation in der Regel störungsfrei. Bei aussergewöhnlich intensiven Regenfällen, wie sie maximal alle 10 Jahre auftreten, kann die Kanalisation jedoch überlastet werden und es kann zu Rückstaus in den Häusern kommen oder es werden Kanaldeckel abgehoben. Auch deshalb ist es wichtig, dass möglichst wenig Regenwasser abgeleitet wird.
Im Gegensatz zur Kanalisation sind die Gewässer auf ein Ereignis ausgelegt, wie es alle hundert Jahre einmal auftritt. Unsere Oberflächengewässer können das Abwasser aus der Kanalisation in der Regel also aufnehmen, In Winterthur betrifft dies vor allem Mattenbach, Eulach und Töss.
Fremdwasser
Das Gewässerschutzgesetz verbietet explizit, dass stetig anfallendes Sauberwasser an die Kanalisation angeschlossen sein darf. Darunter fällt insbesondere Wasser, welches in Sicker- und Drainageleitungen gefasst wird. Eine Abtrennung dieses Wassers ist aber nicht so einfach möglich, weil historisch bedingt viele Sickerleitungen existieren, die seinerseits legal erstellt wurden und die weiterhin benötigt werden, um Rückstaus in Gebäude zu verhindern. Mit der Möglichkeit von wasserdichten Bauweisen können Sickerleitungen heute aber nicht mehr bewilligt werden.
Die Abtrennung des sauberen Fremdwassers macht auch wirtschaftlich sehr viel Sinn, weil das stetig fliessende Wasser insbesondere die Kläranlage massiv belastet und entsprechende Kosten verursacht. Der Anteile des Fremdwassers beträgt bei trockenem Wetter nämlich 20 bis 25% des Gesamtzuflusses zur Kläranlage.
Oberflächenwasser
Aufgrund der häufiger auftretenden Starkregen ist dem Problem des oberflächlich abfliessenden Regenwassers, insbesondere an Hanglagen im Siedlungsgebiet, besondere Beachtung zu schenken. In diesem Zusammenhang wichtig sind die rechtlichen Vorgaben des Zivilgesetzbuches: Jede Grundeigentümerin und jeder Grundeigentümer ist verpflichtet ist, das Wasser aufzunehmen, welches vom oberhalb liegenden Grundstück natürlicherweise abfliesst (Regenwasser, Schneeschmelze und Wasser von Quellen, die nicht gefasst sind). Zudem ist es den Parteien untersagt, den natürlichen Ablauf zum Schaden des Nachbarn zu verändern (ZGB Art. 684 und fortfolgende).