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Therapie & Abklärung

Therapie

Psychomotorik-Therapie richtet sich an Kinder, die in ihrem Bewegungs-  oder Beziehungsverhalten und damit in ihren Entwicklungs- und Ausdrucksmöglichkeiten eingeschränkt sind. Die Betroffenen haben Schwierigkeiten, sich in angemessenen Bewegungen und Handlungen auszudrücken, sowie Beziehungen zu gestalten. 

Die Psychomotorik-Therapie legt grossen Wert auf die Selbstbestimmung der Kinder. Durch den wei­ten Handlungsspielraum können sie an ihren individuellen Entwicklungsthemen arbeiten. Sie werden darin unter­stützt, ein altersentsprechendes und positives Selbstbild zu entwickeln. Blockierende Einstellun­gen und Überzeugungen über sich und die Umwelt können durch neue Erfahrungen verändert werden. Psychomotorik-Therapie ist ein Beitrag zur Harmonisierung der Gesamtentwicklung der Kinder. Es werden Strategien und Lösungsmöglichkeiten im Umgang mit Problemen, Handlungen und Material entwickelt.

Die Therapie beinhaltet folgende Schwerpunkte:

Grobmotorik

Schwierigkeiten in der Grobmotorik können unterschiedliche Ursachen haben. Es gibt Kinder, denen es schwer fällt, neue Bewegungsabläufe zu erlernen. Andere sind aufgrund mangelnder Bewegungserfahrung unge­schick­ter als Gleich­altrige. Die Psychomotorik-Therapie bietet vielfältige Material- und Bewegungserfahrungen wie zum Beispiel Klettern, Balancieren, Springen, Schaukeln, Fahren. Das Kind wird individuell begleitet. Es wird ihm ermöglicht, Erfolgserlebnisse bewusst wahrzunehmen und Fortschritte zu erzielen.

Fein- und Grafomotorik

Die Feinmotorik beinhaltet alle Tätigkeiten mit den Händen. Die feinmotori­schen Fertigkeiten können mit Basteln oder Geschicklichkeitsspielen gefördert werden. Für den schulischen Erfolg hat insbesondere die Grafomotorik eine wichtige Bedeutung. Sie beinhaltet alle motorischen Aspekte des Schreibens. Die Psychomotorik vermittelt auf spielerische Weise die motorischen Grund­lagen fürs Schreibenlernen.

Wahrnehmung

Die differenzierte Selbstwahrnehmung und Wahrnehmung der Umwelt ist die Grundlage für adäquates, der Situation angepasstes Handeln und Verhalten. Die Orientierung am eigenen Körper und im Raum bietet die notwendige Sicher­­heit, durch die Lernen ermöglicht wird. Die Psychomotorik-Therapie schult die Wahrnehmung und vertieft das Körperbewusstsein.

Verhalten

Haben Kinder in den oben beschriebenen Feldern Schwierigkeiten, äussert sich dies oft im Verhalten. Sie entwickeln zum Beispiel Vermeidungs­strategien, weil sie sich bestimmte Aufgaben nicht zutrauen. Fehlende Erfolgs­erlebnisse führen zu einer geringen Frustrationstoleranz und zu einem negat­i­ven Selbstbild. Weitere Erscheinungsbilder können eine kurze Konzen­tra­tions­spanne, Unruhe oder Mühe mit dem Einhalten von Regeln sein. Manche Kinder haben ein geringes Selbstvertrauen und zeigen ein ängstliches Ver­halten, haben wenig Kontakt zu anderen Kindern oder haben Mühe, sich auf neue Situationen einzulassen.

Abklärung

Die Aufnahme in die Therapie erfolgt ausschliesslich über die Anmeldung zur Abklärung. Die Anmeldung an unsere Therapiestelle erfolgt durch die Lehrperson mit dem Einverständnis der Eltern.

Die psychomotorische Abklärung besteht aus Bewegungs- und Verhaltensbeobachtungen in offenen und strukturierten Situationen. Ziel ist es, den psychomotorischen Entwicklungsstand des Kindes zu erfassen. Im Gespräch mit Eltern und Lehrpersonen werden weitere Informationen über das Kind zusammengetragen.
Beobachtungen und Gespräche bilden die Grundlage zur Entscheidung, ob eine Psychomotorik-Therapie durchgeführt wird.

Die Kriterienliste soll zur Entscheidungsfindung beitragen, ob eine Psychomotorik-Abklärung angezeigt ist. Diese Liste kann der Anmeldung beigelegt werden.

Therapie Wiederaufnahme

Für eine Wiederaufnahme von Kindern, welche bereits bei uns in Therapie waren, kann direkt die verantwortliche Therapeutin kontaktiert werden. Zugezogene Kinder, welche eine bereits begonnene Psychomotorik-Therapie fortsetzen möchten, können über  angemeldet werden.

Finanzierung

Die Psychomotorik-Therapie gehört gemäss den kantonalen Vorgaben zum Grundangebot der Volksschule. Die Kosten für die präventive Arbeit, die Abklärung und die Therapie wird vom Departement Schule und Sport der Stadt Winterthur finanziert. Die Eltern haben dabei keine Kosten zu tragen.

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