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Abklärung

Die Aufnahme in die Therapie erfolgt ausschliesslich über die Anmeldung zur Abklärung. Die Anmeldung an unsere Therapiestelle erfolgt durch die Lehrperson mit dem Einverständnis der Eltern.

Die psychomotorische Abklärung besteht aus Bewegungs- und Verhaltensbeobachtungen in offenen und strukturierten Situationen. Ziel ist es, den psychomotorischen Entwicklungsstand des Kindes zu erfassen. Im Gespräch mit Eltern und Lehrpersonen werden weitere Informationen über das Kind zusammengetragen.
Beobachtungen und Gespräche bilden die Grundlage zur Entscheidung, ob eine Psychomotorik-Therapie durchgeführt wird.

Die Kriterienliste soll zur Entscheidungsfindung beitragen, ob eine Psychomotorik-Abklärung angezeigt ist. Diese Liste kann der Anmeldung beigelegt werden.

Therapie Wiederaufnahme

Für eine Wiederaufnahme von Kindern, welche bereits bei uns in Therapie waren, kann direkt die verantwortliche Therapeutin kontaktiert werden. Zugezogene Kinder, welche eine bereits begonnene Psychomotorik-Therapie fortsetzen möchten, können über  angemeldet werden.

Finanzierung

Die Psychomotorik-Therapie gehört gemäss den kantonalen Vorgaben zum Grundangebot der Volksschule. Die Kosten für die präventive Arbeit, die Abklärung und die Therapie wird vom Departement Schule und Sport der Stadt Winterthur finanziert. Die Eltern haben dabei keine Kosten zu tragen.

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