Vertraulich & freiwillig
Die Schulsozialarbeit ist ein fachlich unabhängiger, schulunterstützender Dienst. Informationen aus den Beratungsgesprächen sind vertraulich und werden nur in Absprache mit den Beteiligten weitergegeben. Die Mitarbeitenden unterstehen grundsätzlich der Schweigepflicht (Amtsgeheimnis, Berufskodex der Sozialen Arbeit). Ausnahme: Bei einer Gefährdung des Kindswohls (Fremd- und Selbstgefährdung) ist die Schulsozialarbeit verpflichtet zu handeln (Meldepflicht).
Die Freiwilligkeit ist ein wichtiges Prinzip in der Einzelfallberatung. Wer aus eigener Initiative die Schulsozialarbeit aufsucht, nimmt die Beratung freiwillig in Anspruch und kann sie auch jederzeit wieder beenden. Das Angebot ist kostenlos.