Kinderrechte
Die UN-Kinderrechtskonvention befasst sich mit universell gültigen Rechten von Kindern zwischen 0 bis 18 Jahren. Die Schweiz hat die Kinderrechte 1997 ratifiziert.
Diese vier Grundprinzipien der Kinderrechte dienen der Schulsozialarbeit Winterthur als Grundlage:
- Diskriminierungsverbot
- Kindeswohl
- Recht auf optimale Entwicklung
- Recht auf Mitwirkung
Der SSA Winterthur ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche in Schutz und Würde aufwachsen können. Sie unterstützt ihre Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
In der täglichen Beratungsarbeit setzt sie sich für eine Einhaltung der UN- Kinderrechte ein.
Genauere Ausführungen sind in folgendem Dokument ersichtlich: